Vor wenigen Tagen haben Beamte der besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Grimmen auf der Landesstraße 30 zwischen Bartmannshagen und Grimmen in den Abendstunden einen Pkw Audi festgestellt, der sie zunächst überholte. Das zivile Dienstfahrzeug, also der Videowagen, war für den Fahrzeugführer nicht als Funkstreifenwagen zu erkennen. Nach dem Überholvorgang beschleunigte er sein Fahrzeug stark, so dass die Videoaufzeichnung gestartet wurde. Auf einer sich anschließenden Strecke, die laut Verkehrszeichen eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zulässt, fuhr er dann mit durchschnittlich 145 km/h vor den Beamten. Die Fahrt wurde dokumentiert, der Fahrer im Anschluss in Grimmen einer Kontrolle unterzogen.
Hierbei stellte sich heraus, dass sich der 19-jährige deutsche Fahrer aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen sogar noch in seiner Probezeit befindet. Da die zulässige Höchstgeschwindigkeit um weit mehr als fünfzig Prozent überschritten wurde, ist von einer vorsätzlichen Begehungsweise der Ordnungswidrigkeit auszugehen.
Dementsprechend sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog ein Bußgeld von 1400 Euro, drei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg vor.
Da er seine Probezeit noch nicht beendet hat, wird der 19-Jährige jedoch außerdem mit weiteren Maßnahmen durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde rechnen müssen.











