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Vogelgrippe in der Mecklenburgische Kleinseenplatte

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist in einem Geflügelbestand die Vogelgrippe (H5N1) amtlich festgestellt worden. Betroffen sind in dem Betrieb im Amtsbereich Mecklenburgische Kleinseenplatte etwa 8000 Tiere, die nun tierschutzgerecht getötet werden müssen. Auf Grundlage der Feststellung wurden durch den Landkreis alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche nach den europa- und bundesrechtlichen Vorschriften festgesetzt. Die Maßnahmen bestehen unter anderem in der Einrichtung einer Schutzzone von drei Kilometern und einer Überwachungszone von 10 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. Diese Maßnahme wurde umgehend vom Veterinäramt des Kreises umgesetzt.

In der Schutzzone befinden sich 38 weitere Geflügelhaltungen, dabei handelt es sich ausschließlich um Privathaltungen. Diese müssen nun aufgestallt werden, darüber hinaus müssen strenge Hygieneauflagen umgesetzt werden.

Auch in der Überwachungszone befinden sich hauptsächlich Kleinsthaltungen, deren Tierhalter nun aufgefordert sind, ihre Tiere, sofern nicht schon geschehen, beim Veterinäramt anzumelden und genau zu beobachten. Sollten die Tiere verenden oder Symptome wie verminderte Legeleistung, Durchfall oder Atemnot zeigen muss umgehend das Veterinäramt informiert werden.

Geflügel, Fleisch und Eier dürfen nicht in sowie aus den Restriktionsgebieten verbracht werden.

Auf der Internetseite des Landkreises (www.lk-seenplatte.de) ist die entsprechende Allgemeinverfügung unter dem Reiter „Tierseuchen“ bekannt gemacht worden. Im Geodatenportal sind auf einer interaktiven Landkarte die aktuellen Sperrgebiete und weitere Informationen zu Seuchen abrufbar. Zum Geoportal gelangen die Nutzer über den Link: https://geoport-lk-mse.de/mp/portale/tierseuchen_mse

Neben den Sperrmaßnahmen werden auch epidemiologische Ermittlungen durchgeführt, um die Ursache sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen.  Es wurde zudem ein Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen im Landkreis mit 1000 und mehr Tieren ausgesprochen. Dieses soll helfen, das Eintragsrisiko des Geflügelpestvirus in die Anlagen zu minimieren, denn in den letzten Tagen kam es vermehrt zu Wildvogel-Ansammlungen auf den Ackerflächen, insbesondere von Schwänen. Die zu erwartenden tieferen Temperaturen können dazu führen, dass es in den nächsten Wochen zu vermehrten Zugbewegungen in der Wildvogelpopulation kommt.

Auch die Kleinsthalter im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sind aufgefordert, ihre Tiere von Wildvögeln fern zu halten, die Tiere im Stall zu füttern und zu tränken, sowie eventuell vorhandene Teiche auszuzäunen.

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