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Weitere Lockerungen für Kinder- und Jugendreisen

Sozialministerin Stefanie Drese hat heute über weitere Lockerungen für Kinder- und Jugendreisen sowie Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern informiert.. Dazu hat das Sozialministerium eine aktualisierte Corona-Jugendhilfeverordnung erarbeitet, die am 22. Juni in Kraft tritt.
„Wir möchten zum Ferienbeginn nochmals alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Angebote für Kinder und Jugendliche wieder stattfinden können. Kinder und Jugendliche haben in den letzten Wochen und Monaten besonders unter den Einschränkungen gelitten und brauchen wieder Möglichkeiten, sich auszutauschen und pädagogische Begleitung und Unterstützung außerhalb des Elternhauses in Anspruch zu nehmen“, verdeutlichte Drese.

Für Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit soll daher von der grundsätzlichen Einhaltung der Abstandregel von 1,50 Meter abgesehen werden können, wenn sonst die pädagogische Zielrichtung des Angebotes oder der Maßnahme gefährdet wird. „Auf eine möglichst konstante Gruppenzusammensetzung sollte aber geachtet werden“, so Drese.

Auch bei Gruppenreisen mit Übernachtung kann der Mindestabstand aufgehoben werden, wenn die Teilnehmenden vom Beginn bis zum Ende der Maßnahme eine Gruppe in fester Zusammensetzung bilden. Drese: „Die Bezugsgruppe sollte eine Anzahl von 30 Personen nicht übersteigen. Unter diesen Bedingungen kann dann auch von der Einhaltung der Abstandsregel in Ess- oder Schlafräumen abgesehen werden.“ Verschiedene Gruppen müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern jedoch einhalten und sind nach Möglichkeit räumlich voneinander zu trennen.

Der Anbieter der Angebote und Maßnahmen hat die Beachtung der Anforderungen durch eine angemessene Anzahl von geeigneten betreuenden Personen zu gewährleisten. Die Verpflichtung, eine Anwesenheitsliste zu führen, sowie zur Beachtung der Hygienevorgaben (vorwiegend Angebote im Freien, Lüften, Desinfizieren usw.) bleibt bestehen.

Seit dem 18. Mai sind in Mecklenburg-Vorpommern Kinder- und Jugendreisen wieder erlaubt. Ab dem 22.06.2020 gilt die 3. Corona-JugVOÄndVO MV. Sie sieht weitere Erleichterungen für die Durchführung von Kinder- und Jugendreisen vor. Hierzu wurden zudem aktualisierte Hygieneempfehlungen des Sozialministeriums veröffentlicht. Unter den dort genannten Voraussetzungen können Kinder- und Jugendreisen durchgeführt werden.

Die Verordnung, die Hygieneempfehlungen sowie ein Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) sind online zu finden unter: www.sozial-mv.de

Direktlink: Infos Kinder- und Jugendreisen und Jugendarbeit

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