Weniger als ein Prozent der Einkommensmillionäre lebt in MV

31. Juli 2022

Von den im Jahr 2018 in Deutschland gezählten 26 256 Einkommensmillionären hatten 177 ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Die meisten von ihnen lebten im Landkreis Rostock (31), 24 in der Hansestadt selbst, 26 im Landkreis Vorpommern-Rügen und 25 im Kreis Mecklenburgische Seenplatte. In der Landeshauptstadt Schwerin waren es nur acht Einkommensmillionäre, also Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit Einkünften von mindestens einer Million Euro. Damit lebten 2018 in Mecklenburg-Vorpommern weniger als ein Prozent (0,7 Prozent) aller Einkommensmillionäre Deutschlands. Laut Statistikamt gaben 16 der Einkommensmillionäre beim Finanzamt mehr als 5 Millionen, darunter 3 mehr als 10 Millionen als Einkommen an.

Während die Mehrheit der Steuerpflichtigen in Mecklenburg-Vorpommern ihre Einkünfte überwiegend aus nichtselbstständiger Arbeit erzielten, waren bei den Einkommensmillionären Einkünfte aus Gewerbebetrieben die Haupteinkunftsart.

In Deutschland wird ein progressiver Steuersatz angewendet, der mit zunehmendem Einkommen steigt. 2018 wurden Einkommen ab 260 533 Euro (bei gemeinsam Veranlagten ab 521 066 Euro) mit 45 Prozent – dem sogenannten Reichensteuersatz – besteuert. Dieser Steuersatz fand in Mecklenburg-Vorpommern bei 1 144 Steuerpflichtigen Anwendung (Deutschland: 112 359 Steuerpflichtige). Auf sie entfielen 3,6 Prozent der gesamten Einkünfte im Land (Deutschland: 6,6 Prozent) und 8,6 Prozent der Steuersumme (Deutschland: 13,4 Prozent).

Im Jahr 2018 erzielten die 758 053 Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen Mecklenburg-Vorpommerns positive Gesamtbeträge aller Einkünfte von 25,6 Milliarden Euro, auf die 3,8 Milliarden Euro Steuern festgesetzt wurden (Deutschland: 1 777,3 Milliarden Euro Einkünfte; 318,3 Milliarden Euro Steuern). Für Mecklenburg-Vorpommern ergab das einen durchschnittlichen Gesamtbetrag der Einkünfte von 33 737 Euro pro Steuerpflichtigen. Zusammen veranlagte Personen werden dabei als ein Steuerpflichtiger gezählt.

Für die dargestellten Ergebnisse wurde die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2018 ausgewertet. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa vier Jahre nach Ende des Veranlagungs­jahres verfügbar.


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