Weniger Sanktionen – Meldeversäumnisse als Hauptgrund

12. April 2019

Die Jobcenter in Deutschland mussten im vergangenen Jahr 904.000 Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger aussprechen. Die Zahl der Leistungsminderungen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 49.000 gesunken. Mit 77 Prozent entfällt ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse. 693.000 solcher Sanktionen mussten die Jobcenter im letzten Jahr aussprechen, weil vereinbarte Termine ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wurden. In diesen Fällen müssen die Jobcenter die Regelleistung für drei Monate um zehn Prozent kürzen.

Die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Kommune bieten einen SMS-Erinnerungsservice an, um die Zahl der Terminversäumnisse zu reduzieren. Wenn Kunden das wünschen, wird 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin eine Erinnerung auf das Handy verschickt.

Für die Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen, oder bei Abbruch wurden 96.000 Sanktionen ausgesprochen. Pflichtverletzungen gegen die Eingliederungsvereinbarung führten in 78.000 Fällen zu einer Leistungsminderung. Beim ersten Pflichtverstoß müssen Jobcenter die Regelleistung für drei Monate um 30 Prozent kürzen, bei einer wiederholten Pflichtverletzung um 60 Prozent. Jede weitere Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres führt dazu, dass der Anspruch auf Grundsicherung vollständig entfällt. Sind die Leistungsberechtigten jünger als 25 Jahre, wird die Regelleistung zu 100 Prozent gekürzt. Bei wiederholten Pflichtverstößen werden auch die Kosten der Unterkunft nicht mehr übernommen.

Monatliche Sanktionsquote bleibt bei rund drei Prozent

Pro Monat waren durchschnittlich 3,2 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sanktioniert. Im gesamten Jahr 2018 hatten insgesamt 441.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mindestens einmal eine Sanktion. Die Zahl der festgestellten Sanktionen und die Anzahl der sanktionierten Leistungsberechtigten ist nicht identisch, da teilweise dieselbe Person mehrfach sanktioniert wurde.
Bezogen auf das gesamte Jahr wurde bei 8,5 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die Leistung wegen mindestens eines Verstoßes gemindert.
Beide Zahlen zeigen aber: Über 90 Prozent der Leistungsempfänger bleiben von Sanktionen unberührt.

Jugendliche besonders von Sanktionen betroffen

Von Sanktionen sind junge Menschen unter 25 Jahren stärker betroffen. So sieht das Gesetz bei Jugendlichen bereits beim ersten Regelverstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine hundertprozentige Sanktion der Regelleistung vor. Kommt innerhalb eines Jahres ein weiterer Pflichtverstoß dazu, muss auch die Miete gekürzt werden. „“Wir haben bereits vorgeschlagen, die schärferen Sanktionsregeln für Jugendliche abzuschaffen. Drohende Wohnungslosigkeit hilft uns nicht weiter. Wir verlieren die jungen Menschen dann aus den Augen und können uns nicht mehr kümmern.“, sagt Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur.


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