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Wichtige Information für Bürgergeldempfänger ohne Konto

Kurz zusammengefasst: Ohne Bankverbindung kann künftig keine Auszahlung mehr erfolgen. Bürgergeldleistungen können nur noch als Überweisung ausgezahlt werden. Postschecks bzw. Postbarschecks (sogenannte Zahlungsanweisung zur Verrechnung – ZzV) können ab dem 1. Januar des kommenden Jahres nicht mehr eingelöst werden. Die Postbank stellt die Einlösung zum 31.12.2025 ein. Auszahlungen sind dann ausschließlich als Überweisung auf ein Bankkonto zu leisten. Darauf weist das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte hin.

Alle Leistungsempfänger, die bis jetzt ihr Bürgergeld per Scheck erhalten haben, wurden zentral angeschrieben.

Was ist zu tun?

„Gehen Sie unverzüglich zu einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl und lassen Sie ein SEPA-Konto einrichten. Alle Verbraucher haben grundsätzlich das Recht, ein Basiskonto zu beantragen und zu eröffnen. Weitere Informationen zum Basiskonto finden Sie im Internetangebot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin.

Wenn eine neue Bankverbindung vorhanden ist, informieren Sie das Jobcenter über

  • den Online-Zugang auf jobcenter.digital oder mit der Jobcenter-App,
  • die Hausbriefkästen oder
  • die bekannte Postanschrift

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