Die zunehmende Messer-Kriminalität scheint langsam auch zu Konsequenzen in der Justiz zu führen. Nun hat das Landgericht Rostock als zweites Gericht innerhalb kurzer Zeit eine deutlich höhere Strafe gegen einen Messerstecher verhängt, als die Staatsanwaltschaft eigentlich verlangt hat. Das war ja auch schon bei Richterin Daniela Lieschke in Neubrandenburg kürzlich der Fall, als sie einen 18-Jährigen aus Neustrelitz wegen dessen hinterhältigen Messerangriffs auf einen 17-Jährigen im Bahnhofstunnel (WsM berichtete) für sieben Jahre Jugend-Freiheitsstrafe hinter Gitter schickte.
In Rostock bekam ein 41-jährige Mann nun 12 Jahre Haftstrafe am Landgericht.
Er hatte am 30. Dezember 2022 im Rostocker Stadtteil Evershagen einen Bekannten heimtückisch von hinten niedergestochen. Damit wollte er ihn wohl bestrafen, weil der Täter glaubte, der 44-Jährige habe seiner Ex-Freundin mal etwas über angebliche Drogengeschäfte seinerseits erzählt. Die 24 Jahre alte Freundin hatte den 41-jährigen Messerstecher erst wenige Tage vorher verlassen und soll so etwas erwähnt gehabt haben.
Das Opfer war zu der Zeit als Post- und Anzeigenzeitungsausträger unterwegs. Vor einem Hochhaus steckte er gerade etwas in Briefkästen, als der Täter nach Angaben des Gerichtes von hinten ein Messer mit einer zehn Zentimeter langen Klinge in den Rücken des 44-Jährigen stieß. Der 44-Jährige erlitt lebensgefährliche Lungenverletzungen und verlor viel Blut. Er konnte dank einer Not-OP gerettet werden.
Das Gericht wertete das als versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Mit 12 Jahren Haft ging die Kammer viel weiter als die Staatsanwaltschaft, die sieben Jahre und sechs Monate Gefängnis wegen „gefährlicher Körperverletzung“ verlangt hatte. Da der im Prozess geständige Täter nur einmal zugestochen habe, sei er noch „vom Tötungsvorsatz zurückgetreten“, hieß es. Der Anwalt des Täters wollte eine noch niedrigerer Strafe.
Da in dem Fall schon ein Stich für den Tod gereicht hätte, blieb das Landgericht aber bei „versuchtem Mord“. Zudem bestand ein sehr großes Missverhältnis zwischen der Tat und dem vergleichsweise nichtigem Anlass , wie es hieß.
Auch in Neubrandenburg hatte die Kammer die insgesamt fünf Stiche des 18-Jährigen damals als „versuchten Mord“ eingestuft – und ebenfalls aus völlig nichtigem Anlass – nämlich Beleidigungen von Mädchen, die es gar nicht gegeben hatte.
Sehr interessant!
Richtig so. Weiter so…
Nicht immer schlimme Kindheit usw. (wie sonst oft) als Grund für mild(er) e Strafen