Wirtschaft in MV enttäuscht über Berliner Gipfelergebnisse

4. März 2021

Bund und Länder haben in ihren Beschlüssen grundsätzlich der Tatsache Rechnung getragen, dass die Impfquote steigt und auch Antigen-Schnelltests sowie Laientests die Möglichkeiten der Pandemiebekämpfung erweitern. Damit könnten andere Maßnahmen wie generelle Schließungen von Unternehmen nach Auffassung der IHKs in Mecklenburg-Vorpommern schrittweise zurückgefahren werden. „Das Ergebnis des Bund-Länder-Gipfels bleibt insgesamt deutlich hinter den Erwartungen der Wirtschaft in MV zurück“, konstatiert Matthias Belke, Präsident der geschäftsführenden IHK zu Schwerin für die IHKs in Mecklenburg-Vorpommern in einer ersten Einschätzung.

Die IHKs in Mecklenburg-Vorpommern sprechen sich weiterhin für eine Abkehr von der Sieben-Tage-Inzidenz als wesentliches Beurteilungskriterium aus. Die Grundlage der ControlCOVID-Strategie des Robert Koch-Instituts ermöglicht die Einbeziehung weiterer Indikatoren wie die Hospitalisierungsrate, die zunehmende Durchimpfung der Risikogruppen, die Auslastung der Gesundheitsämter bei der Kontaktnachverfolgung sowie eine Differenzierung in „ColdSpots- /HotSpots“ als einen geeigneteren Bewertungsmaßstab für Öffnungen der Wirtschaft.

„Ein vollständiger Strategiewechsel ist für uns weiterhin nicht erkennbar. Die Hürde bleibt beispielsweise für den Einzelhandel mit einer in MV noch zu erreichenden landesweiten 7-Tage-Inzidenz von unter 50 weiter hoch. Das ist kein Plan für schnelle, dauerhafte und konkrete Öffnungen“, resümiert Matthias Belke.

Eigener Stufenplan für MV gefordert

„Hinzu kommt, dass viele Unternehmen wie beispielsweise die Beherbergungsbetriebe sowie weite Teile der Veranstaltungsbranche noch gar keine reale Perspektive aufgezeigt bekommen. Das ist weit weg vom versprochenen Stufenplan auf Bundesebene“ so Belke weiter. Daher appellieren die IHKs in Mecklenburg-Vorpommern an die Landesregierung MV nicht auf den nächsten Bund-Länder-Gipfel zu warten, sondern in
enger Abstimmung mit den Nachbarbundesländern einen eigenen Stufenplan mit echten Öffnungsperspektiven in Kraft zu setzen.

„Wir begrüßen, dass bereits ab Montag Buchläden sowie alle körpernahen Dienstleistungen wieder an den Start gehen können und zudem die Möglichkeit des Einkaufens per Terminvergabe (Click and Meet) in den noch geschlossenen Bereichen des Einzelhandels eröffnet wird. Wichtig ist, dass dies nur eine Übergangslösung für den Einzelhandel darstellen darf und spätestens nach 14 Tagen automatisch eine weitere reguläre Öffnung folgt. Zudem darf sich die Übergangsphase mit „Click and Meet“ nicht negativ auf Förderansprüche aus der Überbrückungshilfe III auswirken“, skizziert Belke die Erwartungen der IHKs an die weitere Umsetzung der Beschlüsse.

Testen in Betrieben sollte kostenfrei

Auch bei den geforderten Testkonzepten in den Betrieben sieht Belke für die Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern Klarstellungsbedarf: „Gerade kleine Betriebe, die lange von Schließungen betroffen waren, stehen vor großen finanziellen und personellen Herausforderungen beim Restart. Wir empfehlen der Landesregierung daher, die geforderten Testkapazitäten auch für die betriebliche Testung kostenfrei und im erforderlichen Umfang vorzuhalten.“ In einigen Bereichen sind die auf Bundesebene vorgedachten Testpflichten für die IHKs in Mecklenburg-Vorpommern auch noch nicht schlüssig. „Wenn sich Gäste aus zwei verschiedenen Haushalten wieder in der Öffentlichkeit treffen dürfen, dann sollten sie auch ohne zusätzlichen Test gemeinsam in einem Biergarten am Tisch sitzen dürfen“, erläutert Belke beispielhaft eine der offenen Fragen.

Besonders wichtig ist der Wirtschaft, dass sich die benachbarten Bundesländer bei der weiteren Ausgestaltung der Beschlüsse eng abstimmen. Das betrifft insbesondere die Perspektive für den Tourismus an Nord- und Ostsee. „Aber auch Entwicklungen wie der ‚Baumarkt- Tourismus‘ in benachbarte Bundesländer dürfen sich in 2021 nicht wiederholen“, so mahnt Belke abschließend.


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