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Zoll warnt vor illegalen Böllern zu Silvester

Der Start in das neue Jahr beginnt für viele Menschen mit einem bunten und krachenden Feuerwerk. Heute beginnt bei uns offiziell der Verkauf des Feuerwerkes. Und nein, wir wollen an dieser Stelle nicht den erhobenen Zeigefinger heben. Wer Spaß hat am Feuerwerk, soll es tun – immer mit Rücksicht auf andere. Punkt. Doch hier und da ist Vorsicht geboten – und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf. Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung, angeboten und aus dem Ausland eingeführt. Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Knaller lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben. Daneben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Das Mitbringen von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar.

Außerdem ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z. B. Blitz-Knallsätze) eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese ausnahmslos erforderlich.

Durch Kontrollen, auch mit einem präventiven Ansatz, versucht der Zoll zu sensibilisieren und auf die Gefahren aufmerksam zu machen. In der laufenden Saison konnten bereits zahlreiche Verstöße festgestellt werden, etwa 12.500 Stück (2023: 23.188 Stück) und damit etwa 140 kg (2023: 580 kg) illegale Feuerwerkskörper mussten bereits jetzt aus dem Verkehr gezogen werden, Tendenz vor dem Jahresende leider wieder steigend. Auch in Paketsendungen werden derzeit verstärkt Feuerwerkskörper der Kategorie F3 gefunden.

Die Sprecherin des Hauptzollamtes Stralsund, Sabine Mattil dazu: „Jedes Jahr begleiten uns Horrormeldungen über abgetrennte Gliedmaßen, starke Verbrennungen und Verätzungen – wer sich selbst und andere nicht gefährden will und darüber hinaus keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen will – für den gilt: Vermeiden Sie den Kauf von nicht erlaubtem Feuerwerk!“

Der Zoll rät dringend, nur konformitätsbewertetes und mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk zu kaufen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zolls https://www.zoll.de

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