Zollbeamte entdecken unversteuerte „Liquids“ in Waren

7. März 2023

Bereits am 23. Februar haben Beamte des Hauptzollamts Stralsund in verschiedenen Verkaufsstellen in Waren die Verwendung von Steuerzeichen auf Substituten für Tabakwaren, sogenannte „Liquids“, überprüft. Dabei wurden in einem Geschäft insgesamt rund 64 Liter Liquids ohne vorgeschriebene Steuerzeichen beschlagnahmt. Der festgestellte Steuerschaden beläuft sich auf rund 10.300 Euro Tabaksteuer.
Substitute für Tabakwaren sind Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten Liquids. Produkte, die als Komponenten zur Selbstfertigung von Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten angeboten werden, unterliegen in gleichem Maße seit dem 1. Juli 2022 der Tabaksteuerpflicht in Höhe von 16 Cent pro Milliliter und müssen zum Nachweis der Versteuerung mit entsprechenden Steuerzeichen versehen sein.


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