Zwei herrenlose Koffer am Bahnhof – Entschärfer im Einsatz

16. Juni 2022

Zwei Koffer, die bei der Fahrradabstell-Anlage unmittelbar am Zaun angrenzend zum Gleis 1 am Hauptbahnhof Schwerin abgestellt waren, haben gestern für einen mehrstündigen Einsatz der Bundespolizei gesorgt. Gegen 12 Uhr erhielten die Polizeibeamten des Bundespolizeireviers in Schwerin durch eine Mitarbeiterin der Deutschen Bahn AG die Mitteilung über die abgestellten Koffer. Vor Ort konnte kein Besitzerermittelt werden. Durch die eingesetzten Beamten der Bundespolizei wurden die Koffer zunächst als so genannte „Nicht zuzuordnende Gegenstände“ eingestuft. Da der Inhalt der Koffer unklar war, wurden alle verfügbaren Streifen zusammengezogen und zur unmittelbaren Gefahrenabwehr eine Sperrung der Fahrradabstell-Anlage sowie des Gleises 1 veranlasst.

Reisende, die ihre Fahrräder abholen wollten, mussten bis zur Beendigung der polizeilichen Maßnahmen vertröstet werden. Ein hinzugerufener Sprengstoffspürhund der Bundespolizei schlug nicht an. Ebenfalls eingesetzte Kräfte der Entschärfer-Gruppe der Bundespolizei aus Hamburg röntgen im Anschluss die beiden Koffer und konnten Entwarnung geben. Bei der Öffnung der Koffer konnte festgestellt werden, dass sich darin Frauen- und Kinderkleidung befand. Daraufhin wurden alle Sperrmaßnahmen gegen 14:45 Uhr aufgehoben. Die Koffer wurden zunächst zur Ermittlung des rechtmäßigen Eigentümers mit zur Dienststelle genommen.

Wenig später meldete sich eine 23-jährige Frau mit ihrem Kind auf der Dienststelle und gab an, die Eigentümerin der Koffer zu sein. Gegenüber den Bundespolizisten äußerte sie, die Koffer selbstständig dort abgestellt zu haben. Da sie mit ihrem 3-jährigen Kind, Kinderwagen und den beiden Koffern auf dem Weg zu einem Behördengang war und dies zu beschwerlich für sie war, hat sie sich kurzerhand entschlossen, die Koffer dort abzustellen. Was das für Folgen nach sich ziehen würde, war ihr nicht bewusst. Nachdem die Beamten die junge Frau darüber belehrten, dass möglicherweise die Kosten des Einsatzes durch sie zu tragen sind, wurden ihr ihre persönlichen Gegenstände wieder übergeben.


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