
Deshalb bittet die Nationalparkverwaltung alle Jahre wieder um Beachtung der geltenden Regelungen.
In der Kernzone des Nationalparks dürfen sich nur die tierischen Bewohner an den Leckereien der Natur laben, für alle anderen gilt: Sammeln von Pilzen und Beeren sowie Verlassen der Wege verboten!
Würde sich jeder Pilzsammler seinen eigenen Weg durch den Nationalpark bahnen, kämen viele Tiere in Bedrängnis. Jede Störung kostet Energie, weil die Tiere die Flucht ergreifen und ihre Nahrungssuche unterbrechen müssen. Dies ist gerade im Herbst fatal, wenn sich die Tiere eine Fettschicht für den bevorstehenden Winter anfressen müssen.

Die Nationalparkverwaltung weist zudem darauf hin, dass das Befahren von Wald- und anderen nichtöffentlichen Wegen mit Kraftfahrzeugen verboten ist. Alle Pilzfreunde werden gebeten, ihre Fahrzeuge auf den beschilderten Park- und Rastplätzen abzustellen.
Die Nationalparkranger sind derzeit verstärkt vor Ort unterwegs und stehen für Rückfragen zur Verfügung, ermahnen oder verwarnen aber auch bei Verstößen.
Bild: Falschparker im Wald. Nur die ausgewiesenen Parkplätze nutzen, sonst droht ein Bußgeld.
Foto: Dr. Matthias Hellmund, Nationalparkamt Müritz







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