Schülerbetreuung auch bei Streiks in MV gesichert
An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann es im Falle von Streiks der tarifbeschäftigten Lehrer in der nächsten Zeit zu Unterrichtsausfällen kommen. Bei Warnstreiks sollen Grund- und Förderschüler an ihren jeweiligen Schulen betreut werden. Der Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und das Bildungsministerium haben eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Die Vereinbarung gilt für den Februar und März 2019.
Hintergrund sind die angekündigten Arbeitskampfmaßnahmen in der Entgelttarifrunde 2019.
„An welchen Schulen genau gestreikt wird, können wir nicht sagen. Eine Erfassung von Streikenden durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig. Sie würde dem individuellen Streikrecht widersprechen“, erläuterte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Für Eltern von jüngeren Schülern ist wichtig zu wissen, dass ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt sind. Die Betreuung an den Schulen ist entgegen vereinzelter anders lautender Meldungen abgesichert“, betonte Hesse.
Die Durchführung der Notdienste erfolgt bei Bedarf in den komplett bestreikten Grund- und Förderschulen. An den Grund- und Förderschulen, an denen verbeamtete Lehrkräfte arbeiten, übernehmen diese eine Betreuung im Notfall. An denjenigen Schulen, an denen keine verbeamteten Lehrkräfte tätig sind, wird ein Notdienst eingerichtet, soweit dieser dort tatsächlich erforderlich ist.
In Abstimmung mit dem Schulleiter sowie den streikenden Lehrern werden an jeder Schule, für die ein Notdienst erforderlich ist, in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Entwicklungsstand der Schüler, die zu beaufsichtigen sind, mindestens zwei Mitglieder der GEW vom Streik ausgenommen und verrichten den Notdienst.
Die GEW Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet sich, das in ihren Kräften Stehende zu tun, um die erforderlichen Notdienste nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu gewährleisten. Die GEW und das Bildungsministerium informieren sich gegenseitig bei auftretenden Problemen.