Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt bereits seit einigen Jahren die Errichtung von Sirenen. Nun stellt auch der Bund bis 2022 rund 1,7 Millionen Euro zur für den Ausbau des Sirenennetzes in MV zur Verfügung. Mit den zur Verfügung gestellten Fördermitteln können sowohl neue Sirenen errichtet als auch vorhandene durch eine neue Sirenenansteuerung modernisiert werden.
„Auch wenn Förderanträge erst auf Grundlage einer noch vom Land zur erlassenden Richtlinie gestellt werden können, sollten interessierte Kommunen sich bereits jetzt entsprechend vorbereiten, also ggf. die zuständigen Gremien befassen und verwaltungsseitig das Vergabeverfahren in Angriff nehmen, um möglichst schnell nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Antrag stellen zu können“, empfiehlt Innenminister Torsten Renz.
Aufgrund einer Klausel in der Vereinbarung mit dem Bund ist es bei diesem Programm auch nicht förderschädlich, wenn die entsprechende Maßnahme seit dem 01.01.2021 beauftragt wurde, also schon bevor ein Zuwendungsantrag gestellt wurde.
Die Förderung des Bundes ist als Festbetragsförderung ausgestaltet. Die Zuwendungshöhe (für Dachsirenen max. 10.850 Euro, für Mastsirenen max. 17.350 Euro, für die technische Anbindung von förderfähigen Sirenen im Digitalfunk max. 1.000 Euro) ist dabei darauf ausgerichtet, einen hohen Anteil der Kosten der Errichtung abzudecken.
Weitergehende Informationen zum Sirenenförderprogramm sind in Kürze auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres und Europa abrufbar unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/
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