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Auto stellt sich in Waschanlage schräg – Vergleich im Prozess

Den 20. Februar 2021 wird ein Paar aus Neubrandenburg so schnell nicht vergessen. Man wollte mit dem fast neuen SUV noch durch eine halbautomatische Waschstraße rollen, der Mann vorn, das Baby schlafend auf dem Beifahrersitz in der Babyschale, die Frau hinten. Doch die Waschung wurde zu einem kleinen Alptraum (WsM berichtete), der in einem Zivilprozess endete. Der Wagen stellte sich damals – wie Videoaufnahmen beweisen – nach etwa der Hälfte der Waschstraße schräg, wurde dann noch schräger und gegen einen Pfosten gezogen. „Uns blieb nichts anderes üblich, als neu zu starten und wieder gerade in die Zugrichtung zu fahren“, sagte der 43-jährige Autofahrer jetzt im Zivilprozess vor dem Amtsgericht.

Die Anwältin der Waschanlagenbetreiber, die im Raum Hamburg sitzen, hatte die Videos mitgebracht. In einer solchen Anlage seien fünf Kameras, die jeden Vorgang filmen, sagte sie. Nun war auch zu sehen, dass der fast neue, weiße Wagen die erste Hälfte sozusagen vorschriftsmäßig gerade lief und vorne links gezogen wurde.

Erst danach begann der Schrägzug. Warum, darüber stritten beide Seiten. Die Klägerin und ihr Mann geben dem Betreiber die Schuld , denn sie hätten sich ruhig verhalten und nichts machen können. Der Mitarbeiter in der Anlage dagegen sagte, dass vielleicht ein verbotenes Bremsmanöver des Fahrers – aus Angst vor einem Zusammenprall mit der Trocknungsanlage – erst zu dem Abrutschen vom Förderband geführt haben könnte.

Wie auch immer, auf jeden Fall kam der dahinter laufende Wagen auch immer näher und „ditschte“ mehrfach gegen die hintere Stoßstange. Da habe er das Auto gestartet, sagte der klagende Autofahrer, um es wieder gerade zu stellen. In dem Moment hatte ein Zughaken das linke Hinterrad des Autos erfasst und es ruckartig nach vorn gezogen.

Trotzdem gab es Schrammen an Kotflügel, Stoßstange vorn und Felge, was sich auf etwa 3000 Euro an  Reparaturkosten belaufen würde. Diese wolle man zurück. Der Richter legte beiden Seiten nahe, sich auf einen Vergleich zu einigen. Anderenfalls müsste sich ein weiterer Gutachter nochmal den Wagen mit den Schrammen, die Waschanlage und das Video beschauen. Das würde wohl nochmal 2000 Euro kosten – wenn das mal reicht.

Der Richter schlug vor, dass die Betreiber den Autobesitzern 2000 Euro, also zwei Drittel der Kosten, ersetzen. Dem stimmten beide Seiten zunächst zu – erbaten sich aber noch bis Ende März Bedenkzeit. Nur eins ist sicher: In diese Art Waschanlage wolle sie nicht mehr fahren, sagte die Klägerin.

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