
Die schweren Verbrennungen, die die 33-jährige Frau an Beinen, im Intimbereich und an den Hüften erlitten hat, sind nur dadurch zu erklären, dass sie mit einer brennbaren Flüssigkeit überschüttet und angezündet wurde. Und dazu müsse weit mehr Brennspiritus verschüttet worden sein, als der Angeklagte glaubhaft machen wollte.
Der Angeklagte sprach von geschätzten 75 Millilitern, der Gutachter wohl von mindestens 250 Millilitern. Die Brennspiritusflasche, die vor dem Besuch des Mannes nicht in der Wohnung gewesen sein soll, war dort später noch halbvoll gefunden worden mit etwa 450 Millilitern Inhalt.
Und ein weiteres sei klar: Wenn ein kleiner Film Spiritus verbrannt ist, habe sich dieser auch nicht erneut entzünden können, sagte der Gutachter. Beim Gesamtbild der Brandrückstände im Flur sei zu sehen, dass es kein substanzielles Feuer gegeben hat. Selbst Papier, Regal, Tapete und Fußboden seien nur leicht oberflächlich erwärmt worden, es habe keine echte Glut gegeben.
Im weiteren Prozessverlauf schloss die Kammer die Öffentlichkeit vorübergehend aus. Die Bilder einer Rechtsmedizinerin, die diese an die Wand warf, seien zu intim, als dass sie öffentlich gezeigt werden könnten, sagte die Richterin. Sie zeigten die schweren Brandwunden des Opfers rund um den intimsten Bereich einer Frau, die in einem Gutachten bewertet wurden.
Die beiden Frauen, die 33-Jährige und ihre Mutter, hatten an das unmittelbare Tatgeschehen – also die Schläge und das Feuer am 11. Oktober 2021 in der Wohnung der jungen Frau in Neubrandenburg (WsM berichtete) – keine direkten Erinnerungen mehr, wie sie sagten.
Der Prozess gegen den 56-Jährigen wird nun Anfang Mai fortgesetzt. Es müssen noch einige Zeugen und der psychiatrische Gutachter für den Kripo-Polizisten gehört werden. Dann sollen die Plädoyers gehalten und das Urteil gesprochen werden.







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