Zensus 2022: Start der Befragungen in Mecklenburg-Vorpommern

12. Mai 2022

In Mecklenburg-Vorpommern starten die Befragungen zum Zensus 2022, wie in ganz Deutschland, ab dem 15. Mai. Es werden die Gebäude- und Wohnungszählung, die Haushaltebefragung und die Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften durchgeführt.

Mit den verschiedenen Befragungen soll einerseits die Qualität der aus den Registerdaten ermittelten Ergebnisse verbessert werden. Andererseits bringt die Befragungen weitere tiefergehende Informationen, die nicht aus Registern entnommen werden können. Die Ergebnisse des Zensus 2022 sind somit wichtige Planungsgrundlagen für Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Zensus liefert aktuelle amtliche Bevölkerungszahlen, Daten zur Demografie, das heißt Alter, Geschlecht oder zum Beispiel Staatsbürgerschaft der Einwohnerinnen und Einwohner sowie Daten zur Wohn- und Wohnungssituation wie durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstand oder Eigentümerquote.

Die Gebäude- und Wohnungszählung hat schon einige Tage vor dem Stichtag begonnen. Bereits seit dem 9. Mai 2022 werden vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern die Aufforderungen zur Auskunftserteilung an alle rund 400 000 Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnraum und bewohnten Unterkünften verschickt. Das Schreiben enthält die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen unter www.zensus2022.de. Der Fragebogen muss innerhalb der angegebenen Frist ausgefüllt werden. Bei Fragen und Problemen steht die zentrale Hotline 0385 20747538 im Zeitraum von Montag bis Freitag von 07:00 bis 21:00 Uhr sowie Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung.

Für die weiteren Erhebungen sind in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt rund 1 600 Erhebungsbeauftragte (Interviewer) der landesweit 19 Erhebungsstellen im Einsatz. Die Erhebungsbeauftragten wurden zuvor geschult sowie auf die Geheimhaltung und den Datenschutz verpflichtet. Bei ihrem Einsatz vor Ort werden sie sich mit einem speziellen Ausweis unaufgefordert ausweisen. Die Befragungen durch die Erhebungsbeauftragten erfolgen unter Berücksichtigung der aktuellen Hygienevorgaben. Die Erhebungsbeauftragten wurden dazu mit den notwendigen Materialien wie Masken und Desinfektionsmitteln ausgestattet.

Einige müssen mehr Fragen beantworten

Bei der Haushaltebefragung werden rund 340 000 Personen in Mecklenburg-Vorpommern befragt. Welche Anschriften in die Befragung einbezogen werden, wurde zuvor mittels einer mathematisch-statistischen Stichprobenziehung ermittelt. Die Erhebungsbeauftragten kündigen sich vorab mit einem Anschreiben an. Dieses enthält neben dem vorgeschlagenen Termin auch Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen sowie zum Zensus 2022. Am Befragungstag stellt der Interviewer zunächst die Existenz aller im Haushalt lebenden Personen fest. An einigen Anschriften müssen mehr Fragen beantwortet werden, z. B. zu Bildung und Beruf. Dafür übergibt der Interviewer anschließend Online-Zugangsdaten. Mit diesen kann die Auskunft bequem online unter www.zensus2022.de innerhalb der folgenden 14 Tage selbstständig erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Fragebogen direkt mit den Erhebungsbeauftragten auszufüllen oder einen Papierfragebogen zu erhalten und diesen ausgefüllt an die Erhebungsstelle zurück zu senden.

Die Erhebungsbeauftragten werden ebenfalls die Befragungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften durchführen. Dabei werden alle Bewohner von Wohnheimen wie bei der Haushaltebefragung direkt zu ihrer Person befragt. In Gemeinschaftsunterkünften, wie etwa Einrichtungen für ältere und/oder pflegebedürftige Menschen, werden jedoch nicht die Bewohner selbst befragt, sondern stellvertretend geben die Einrichtungsleitungen Auskunft. Die Auskunftserteilung durch die Einrichtungsleitung wird anhand eines Erfassungsbogens online erfolgen. Dazu erhalten sie die Zugangskennungen von den Erhebungsbeauftragten.

Weitere Informationen zum Zensus finden Sie auch auf den Internetseiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter Zensus 2022.


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