Nachbarn: Nicht alles, was laut ist, ist verboten

14. Mai 2022

Rasenmähen am Morgen, tobende Kinder auf dem Trampolin oder die Gartenparty bis in die Nacht: In den warmen Monaten sind viele Nachbarn kaum zu überhören. Wer sich gestört fühlt und dagegen vorgehen möchte, sollte zunächst klären, ob der vermeintliche Störenfried auch tatsächlich im Unrecht ist. Orientierung bietet da der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Meine Rechte als Nachbar“. Das Buch geht auf das Nachbarrecht, die gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie die Vorschriften der einzelnen Bundesländer ein.

So hat die Rechtsprechung zum Beispiel durchweg festgestellt, dass Kinderlärm in der Regel werktags von 8 bis 20 Uhr hinzunehmen ist. Die Nutzung von Rasenmähern ist überhaupt nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt. Die „Grillfrage“ aber ist nicht so eindeutig zu beantworten. Wenn jemand in den Sommermonaten gelegentlich grillt, ist nicht von einer wesentlichen Beeinträchtigung im Sinne des bürgerlich-rechtlichen Nachbarrechts auszugehen. Doch wie oft der Grill angeworfen werden darf, wird unterschiedlich geregelt. Mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis erläutert das Buch, wie sich Konflikte beilegen lassen, damit alle den Sommer in Ruhe genießen können.

Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ kann für 14,90 Euro zuzüglich Versandkosten online unter www.vzhh.de/shop bestellt oder für 11,99 Euro als E-Book direkt heruntergeladen werden.


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