Jetzt ist es auch amtlich: Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist ab Montag, 19. April, der Schulbesuch untersagt, es erfolgt Distanzunterricht.
Ausnahmen hiervon sind:
- ·die Notfallbetreuung der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6. Für die Notfallbetreuung sind grundsätzlich die üblichen Beschulungszeiten maßgeblich. Eine Notfallbetreuung ist in den Schulen anzumelden.
- die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
- die Abschlussjahrgänge unter Aufhebung der Präsenzpflicht die Jahrgangsstufe 11 der allgemeinbildenden Schulen sowie die Jahrgangsstufe 12 der Abend- und Fachgymnasien als Ermessensentscheidung der jeweiligen Schule
- in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz.
Die genannten Regelungen entsprechen der aktuell gültigen Schul-Corona-Verordnung. Hiernach regelt der Mittwoch der Vorwoche den Schulbetrieb für die folgende Kalenderwoche.
Für die Woche ab dem 26.04.2021 entscheiden sich die schulischen Regelungen mit der 7-Tages-Inzidenz am Mittwoch, 21.04.2021.