Aufgrund der angespannten Lage gelten ab morgen weitere umfangreiche Einschränkungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Seit dem 4. März liegt der Inzidenzwert im Landkreis über 100 und seit anderthalb Wochen über 150. „Mit der steigenden Inzidenz steigt auch die Anzahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern. Wir müssen agieren, da eine Überlastung der Krankenhäuser in unserem Landkreis nicht zu verantworten ist. Uns ist bewusst, dass die umfangreichen Einschränkungen ab morgen im gesamten Landkreis und die bereits bekannt gegebenen Maßnahmen in den Kindergärten und Schulen eine Herausforderung im Alltag darstellen.“ fasst Thomas Müller, Stellvertretender Landrat zusammen. Die angespannte Lage in den Krankenhäusern und die Corona-Landesverordnung würden ein schnelles Handeln erfordern. Es werden alle Bürger aufgefordert, die Einschränkungen einzuhalten, damit die Inzidenzwerte schnellstmöglich sinken und die Maßnahmen wieder aufgehoben werden können.
Der Landkreis erlässt die 47. Allgemeinverfügung, die ab Freitag, den 16. April in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung umfasst folgende Einschränkungen für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
1. Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 6 Uhr
Die bisher in einzelnen Gebieten im Landkreis geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen werden auf den gesamten Landkreis ausgeweitet. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist das Verlassen der Unterkunft, beziehungsweise des Grundstückes, auf dem sich die Unterkunft befindet, von 21 Uhr abends bis 6 Uhr morgens untersagt, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Triftige Gründe sind beispielsweise die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Kindeswohl und Eigentum; die Ausübung beruflicher Tätigkeiten und ehrenamtlicher Tätigkeiten sowie der notwendige Besuch bei der Kernfamilie, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich. Es ist außerdem die Inanspruchnahme medizinischer und psychosozialer Versorgungsleistungen zulässig. Die Durchfahrt durch den Landkreis ist in den Abendstunden erlaubt.
2. Kontaktbeschränkungen
Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sind private Zusammenkünfte nur im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person gestattet. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet. Ebenso werden dazugehörige notwendige Betreuungspersonen eines Menschen mit Behinderung nicht mitgerechnet, wenn dies aus Gründen der Betreuung des Menschen mit Behinderung erforderlich ist. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten, die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, gelten als ein Hausstand.
3. Einschränkungen im Bereich Sport
Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte darf Individualsport nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen betrieben werden.
4. Weitergehende Einschränkungen
a. Massagepraxen, Sonnenstudios, Tattoostudios und ähnliche Betriebe sind für den Publikumsverkehr geschlossen; dies gilt auch für die mobile Erbringung dieser Dienstleistungen beim Kunden. Für den Betrieb und den Besuch von Friseuren sind laut Corona-Verordnung für Behandlungen die Auflagen weiterhin einzuhalten;
b. Fahrschulen, Flugschulen sowie ähnliche Einrichtungen werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen sind in der Corona-Verordnung zu entnehmen;
c. Zoos, Tier- und Vogelparks und botanische Gärten sind für den Publikumsverkehr geschlossen;
d. kulturelle Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten sowie ähnlichen Einrichtungen sind geschlossen;
e. Bibliotheken und Archive sind geschlossen;
f. Veranstaltungen, die der beruflichen Orientierung dienen, sind untersagt.
5. Einreiseverbot in den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Die Einreise in das Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist ohne triftigen Grund untersagt. Triftige Gründe sind, die Ausübung der beruflichen Tätigkeit, der Besuch bei der Kernfamilie, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. Außerdem ist die Inanspruchnahme von Pflegeeinrichtungen, medizinischen, psychosozialen und veterinärmedizinische Einrichtungen zulässig.
Der Besuch der Zweitwohnung aus nichtberuflichen Gründen sowie tagestouristische Ausflüge sind explizit keine triftigen Gründe. Von Freitag, 16. April bis einschließlich Sonntag, 18. April gilt eine Übergangsfrist von 3 Tagen für den Besuch der Zweitwohnung.
Die, in der 47. Allgemeinverfügung erlassenen Einschränkungen sind im Falle einer Kontrolle die triftigen Gründe durch den Betroffenen in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.
Weitere Einzelheiten sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese ist auf der Homepage des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte abrufbar unter: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Corona/Landkreis/Allgemeinverfügungen/
Ich hoffe das es Klagen hageln wird und die ersten Gerichte schleunigst ihre Arbeit aufnehmen werden…
Hoffentlich wachen alle mal auf und lassen sich diesen Schwachsinn nicht gefallen.
Und alle machen mit… Ich verstehe das nicht. Sind die Bürger in Deutschland tatsächlich alle so dumm? Ich könnte nur noch schreien.
Welche Vorteile haben die geimpften denn jetzt eigentlich? Gar keine.. Außer das sie früher gehen werden. Trotzdem Maske.. Trotzdem ausgangssperre… Trotzdem Abstand halten… Toll.. Wirklich super????aber bettelt und schreit alle danach. Macht diesen Wahnsinn weiter mit und bitte.. Denkt bloß nicht an die Generationen nach euch.
Na dan haben die Gerichte ja wieder viel zu tun .Was mutet man den Menschen noch alles zu ? Und alles nur weil unsere Politik versagt hat .
Es muss aufhören!!! So kann das nicht mehr weiter gehen.
Die Maßnahmen geraten außer Kontrolle.
Es ist einfach lächerlich und beschämend, das den Regierenden nichts weiter einfällt, als ein ums andere Mal arbeitende Bürger um Ihr Einkommen, Ihren Lebensunterhalt und Ihre Altersvorsorge und Kinder um Ihre Bildung und soziale Kontakte zu bringen.
Die Innenstadt wird in einem Jahr nur noch aus Mobilfunkläden bestehen, da sich die meisten an den Onlinehandel gewöhnt haben werden und der Einzelhandel die Umsatzausfälle einfach nicht mehr kompensieren können wird, da ja die Nebeneinnahmen aus den teilweise mehreren Ferienwohnungen auch weggebrochen sind.
Die Betroffenen werden in die Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit getrieben, da zwar alles geschlossen werden soll, die Beiträge zu Sozialversicherung der Angestellten, zur Krankenversicherung, die Mieten, Kredite, Energie, usw. aber nach wie vor jeden Monat fällig werden. Und das ganze muss ohne Chance auf Einnahmen getragen werden. Das Insolvenzrecht wurde angepasst, damit die, die insolvent sind und es auch teilweise schon wissen, selbiges noch nicht anzeigen müssen. Ein Tod auf Raten sozusagen.
Versagen auf ganzer Linie, was leider leider bis zur nächsten Wahl vom Stimmvieh vergessen werden wird.
Gott seindank wird dieser Umstand der Einschränkungen bis zur Wahl andauern. Damit wird das „Vieh“ täglich dran erinnert. Leider wird der Umstand aber auch über dieses Datum hinausgehen.
Aus meiner Sicht notwendig, da letztes Jahr dadurch auch die Zahlen gesenkt wurden. Wie hier von einigen auch schon erwähnt: Würden sich alle an die Regeln halten, würde es sicher besser laufen. Natürlich haben die Regierenden große Fehler gemacht. Das hilft momentan aber nicht weiter.
Hier noch was, auch wenn es Shitstorm hageln wird. Allen Ignoranten und Verweigerern, die mit dem Argument der Einschränkung Ihrer Freiheitsrechte kommen, empfehle ich, Ihren Zorn dafür zu bündeln, wenn Sie Arbeitnehmer sind, gegen Missstände und Drangsalierungen aufzubegehren. Diese erleben sie über ihr ganzes Arbeitsleben. Beispiele gefällig? – Wenn der AG mal wieder willkürlich Überstunden anordnet, willkürlich Urlaubssperre ausspricht, gegen den Gesundheits- Arbeitsschutz verstößt, keine Zuschläge zahlt, die Entlohnung unter dem Mindestlohn liegt, etc. Ja, hier ist die Situation eine andere, da steht man dem Peiniger Auge in Auge gegenüber. Da ist es dann auch ganz schnell vorbei mit solchen Phrasen, wie Meinungsfreiheit, Recht auf Menschenwürde usw. In den Netzwerken oder auf Demos seine Rechte einfordern ist da doch viel komfortabler. Da findet man auch schnell Gleichgesinnte, was die Sache nochmals vereinfacht. Auf der Arbeit fallen einem die eigenen Kollegen eher noch in den Rücken.
Bleiben Sie gesund.
Um den Ernst der Lage bildlich darzustellen, schicke ich noch diesen Link aus der Sendung Quer.
https://www.br.de/mediathek/video/belegt-und-belastet-notstand-auf-den-intensivstationen-av:6078a3380b25e400072de4d7
Vielleicht solltet ihr euch auch einfach alle mal wieder hinkriegen und die aufgestellten Massnahmen mal ernst nehmen und nicht nur nach Schlupflöchern suchen um selbige zu umgehen.
Einreiseverbot in MV?Nix von zu sehen auf den Strassen…
1 Haushalt +1 Person? Von wegen…
Korrekt sitzender Mund Nasen Schutz? Weit gefehlt…
AHA Regeln? Wohl eher haha Regeln…
Wenn jeder sich mal daran halten würde wäre das Problem,vllt nicht aus der Welt,aber deutlich kleiner.
Aber sich hinzustellen und zu jammern und zu meckern ist ja sooo viel einfacher als sich selbst einzuschränken.
Und zum Thema Jugend und soziale Kontakte…wo war die Jugend denn vor der Pandemie??Zuhause am Zocken…genau wie jetzt auch!!da fehlten die sozialen Kontakte auch niemandem.Aber jetzt haben sie alle plötzlich AHDS oder sonstige Probleme weil sie mit ihren Handys und Rechnern allein zu Hause sein sollen.Das ist alles ne lächerliche Diskussion.
Und für die Hater,ich weiss wovon ich rede,ich habe Kinder,ich bin aus der Gastronomie,ich habe ne FeWo die ich nicht illegal vermiete und ich habe all die Probleme die andere auch haben…und nein ich bin auch nicht illegal geimpft!!!
Genauso ist es, Daumen hoch
Danke !
Die Politik, das betrifft besonders die Bundesregierung und die Landesregierung, hat es nicht geschafft, erfolgreich die Pandemie zu bekämpfen und versagt in den wesentlichen Punkten !
1. Die Beschaffung der FFP 2 Masken hat über 2 Milliarden Euro gekostet. Davon allein 60 mill. Euro für die Briefe der Bundesregierung. Ganz zu schweigen von den Provisionen, besonders an Mitglieder der CDU/CSU Bundestagfraktion. (250.000€ sind wohl eine “ übliche“ Vermittlergebühr)
2. Der schleppende Anlauf der kostenfreien Tests.
Die sollten lt. Aussage von Herrn Spahn ja ab dem 01.03.2021 laufen, was er kurz darauf wieder zurücknehmen musste. Dafür gab es die Ansage von unserem Bundesarbeitsminister, das in den Unternehmen, natürlich auch auf deren Kosten, diese Tests durchgeführt werden sollen. Die Begründung: Auch die Wirtschaft muss auch endlich einmal etwas gegen die Pandemie unternehmen!
3. Die Impfungen
Das ist die absolute Katastrophe! Der Impfstoff wurde viel zu spät und in viel zu geringer Menge bestellt.
Wenn sich Herr Spahn dann im Januar hinstellt und sagt, es gibt dadurch eine Verzögerung beim Impfen um etwa 10 Wochen, sehen wir die Ergebnisse jetzt!.
Was ist die Antwort der Politik: Ausgangssperren, Kontaktverbote, Betriebsschließungen, Schulen und Kindergärten werden geschlossen usw.
Und das wird durchgezogen! Aussage des SPD Landtagsabgeordneten in NRW “ Es ist nicht unser oberstes Ziel, in die private Wohnung zu gucken, aber auf dem Weg dahin kann ich die Menschen erwischen !!!!“
Dies Aussage ist für mich bezeichnend für die derzeitige Situation und für viele Politiker.
Leider habe ich nicht viele Möglichkeiten, mich dagegen zu wehren. Ich bin mir noch nicht sicher, wen ich im September wähle, ich kenne aber schon zwei Parteien, die ich definitiv nicht wähle.
Übrigens habe ich mich am 02.04.2012 online in MV für einen Impftermin angemeldet(bin über 60 Jahre). Lt. mehrmaligen beteuern durch Herrn Glawe ist ist eine unmittelbare Terminvergabe zu erfolgen. 4x habe ich die Mitteilung erhalten, dass es z.Z. keine Termine gibt und ich mich doch gedulden möge. Inzwischen erhielt ich durch meinen Hausarzt eine Schutzimpfung.
1. Die Regierenden haben im Sommer zahlreiche Fehler gemacht, vor allem in Richtung Impfstoff.
2. Jetzt sind wir eben da, wo wir sind. Und wenn sich jeder an die Regeln halten würde, wäre es auch schnell vorbei (gewesen). Also immer nur mit dem Finger auf die blöden Politiker zu zeigen… da zeigen drei Finger auch auf einen selbst. Da ist absolut niemand frei von Schuld. Politiker haben Scheiße gebaut, und Bürger auch. Und ich kenne aus meiner alten Heimat Menschen, die an dem Scheiß gestorben sind und keine Vorerkrankungen hatten. Hier an unserer Müritz ist man noch verwöhnt, weil letztes Jahr kaum etwas an der Müritz ankam von dem Virus. Ich fürchte, das wird sich ändern.
Kann mir mal jemand sagen, was jetzt Besuche der Kernfamilie betreffen?
Überall steht – … mit Ausnahme der Kernfamilie.
Kernfamilie darf weiterhin besucht werden.
Das sie besucht werden kann ist mir schon klar, aber mit wieviel Personen.
Ich bin ein Hausstand mit 2 Personen und wenn mein Sohn mit seiner Frau kommen möchte???
meine frage ist nicht, ob sich die kernfamilie besuchen darf, sondern wieviel personen es dann sein dürfen.
ich bin ein hausstand mit meinem mann und mein sohn kommt mit seiner frau zu besuch.
wie ist das dann?
Nicht möglich!!!
1 Hausstand(Sie und ihr Mann) + 1 in Worten „EINE“Person…also ihr Sohn OHNE Frau
Undurchsichtig ist, wer wen davor und danach besucht und in welchem Takt. Das ist das Problem, nicht was die Politiker deshalb notdürftig veranlassen. Wenn ich mich umsehe (Achtung: Denunziationsverdacht!!!) sitzen wieder alle ringsum ganz lässig nacheinander mit sowieso zu vielen Personen aus unterschiedlichen Haushalten zusammen. Der Drang dazu ist wie der von Rüden, die nicht mehr hören, wenn sie eine läufige Hündin erschnüffelt haben, genauso instinktgetrieben. Wo kämen wir hin, würden sich die Leute ihre Gelüste vom Leiden und Sterben anderer verderben lassen! Man lebt nur einmal! Was kümmert sie beim zwanghaften Herumklönen die Lage auf Intensivstationen oder dass 14% am Long-Covid-Syndrom monatelang oder für immer leiden? Jetzt werde ich bewusst richtig hart: Das Verhalten erinnert mich an die, die weggeschaut haben, wenn aus der Nachbarschaft vermeintliche Juden dem Blute nach abgeholt wurden. Womöglich kam man ja leichter an eine größere Wohnung oder besseren Hausrat. Wer das war? Die gleiche armselige Mehrheit, überwiegend gewöhnliche Deutsche. Manche haben auch noch mal ungestraft mit der Faust zugeschlagen. So. Und wie wird oder würde die Masse handeln, wenn es nach einer unmittelbar bevorstehenden katastrophalen Durchseuchung günstig Immobilien gibt, von an Covid Verstorbenen? Na, wenn das keinen Besuch bei den Nachbarn, in deren schönem Haus wert ist!
Es ist doch egal was die Politik richtig oder falsch macht…solange der Bürger meint sich nicht dran halten zu müssen, zu klagen, zu meckern… ist es doch egal.
Der Inzidenzwert wird auf 100000 Bürger berechnet, nicht auf 100000 Politiker.
Über 65% der Bevölkerung fordern sogar härtere Maßnahmen.
Nur weil es hier im Forum immer dunkler wird, ist es nicht die repräsentative Meinung der Gesamtbevölkerung. Und eine Regierung wird nunmal von der Mehrheit gestellt.
Das Problem ist nicht die Politik, das Problem ist in Masse der Bürger.
Schönes Wochenende!
Danke!
Laut Website Regierung-mv.de steht unter Punkt 10. Tourismus & Reisen zu Kernfamilie: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Grosseltern, Urgroßeltern.
Das mit Hausstand und 1 Person kann sich somit nur auf Fremde bzw. Nachbarn beziehen. Wobei ich meine Kernfamilie sowieso nicht gleichzeitig zu Gesicht bekomme, wegen Corona.
Nein, dem ist nicht so.
die Hausstand + 1 Person Kontaktregel besteht generell, bezieht sich also auch auf die Kernfamilie.
Es ist damit nur aufgezählt, wer überhaupt einreisen darf – zum Zwecke des Besuchs.
Nee Micha, Punkt 10, geht noch weiter: zulässige Ausnahme, Absatz 3 (weiter unten):….. Sie können zusammen mit Ihren im selben Haushalt lebenden Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner, Lebensgefährte und Stiefkinder einreisen.
Das ist richtig, aber hier treffen zwei Punkte aufeinander.
Sie dürfen einerseits einreisen um die Kernfamilie (Eltern, Kinder, Großeltern…) zu besuchen, müssen sich aber andererseits an die Kontaktbeschränkungen halten, welche ganz klar einen Hausstand + eine weitere Person benennen.
Es nützt also eigentlich nichts mit der ganzen Familie einreisen zu dürfen um die Eltern zu besuchen wenn sich am Ende nur ein Erwachsener und Kinder unter 14 wirklich mit ihnen treffen dürfen während der Rest vermutlich im Auto wartet.
Hier wurde leider nicht sehr weit gedacht und daher die zunehmende Verwirrung.
Man hätte diesen Umstand gleich bei den Einreisebeschränkungen erwähnen müssen.
Danke Stefan, Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen, wobei ich mir gestatten möchte, den Gedanken weiterzuspinnen, dass der Rest der Kernfamilie draussen im Auto wartet; wenn dann nur bis 21:00 Uhr, denn dann greift die Ausgangssperre