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Alkohol und Drogen im Fokus: Beginn der Dezemberkontrollen

Dezember ist Weihnachtsmarktzeit, und neben Mutzen, Bratwurst und Co. gehört für viele auch der Glühwein zur traditionellen Adventszeit dazu. Doch der Genuss ist nicht ungefährlich, denn wenn danach ein Auto, ein E-Roller oder andere motorisierte Fahrzeuge bewegt werden, kann es schnell mit der Besinnlichkeit vorbei sein: Fahren unter Alkoholeinfluss gehörte auch im vergangenen Jahr zu einer der vier häufigsten Unfallursachen in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei kam ein Mensch aufgrund von Alkohol am Steuer ums Leben. Deswegen werden Beamte der Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg im Dezember wieder verstärkt spezielle Verkehrskontrollen im Zuge der Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ durchführen.

Während sich die Zahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss leicht verbessert hat (2024:744; 2023:772), sind die Unfälle unter Drogeneinfluss leicht gestiegen. Die gute Nachricht: Auf den Straßen Mecklenburg-Vorpommerns kam im Jahr 2024 kein Mensch aufgrund von Drogenkonsum ums Leben (2023:2).

Zur Info: Bei Fahrradfahrern liegt die geltende Promillegrenze übrigens bei 1,6 – damit ist man absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Aber Achtung! Strafbar ist das Ganze bereits ab einem Wert von 0,3 Promille, sobald Ausfallerscheinungen, also beispielsweise das Fahren in Schlangenlinien, dazukommen. Bei E-Scootern sind die Grenzen noch strikter: Hier gilt derselbe Wert, wie bei Autofahrern (0,5 Promille). Fahranfänger unterliegen in der Probezeit sogar einem strikten Alkoholverbot.

Beim Cannabis-Konsum gilt für Fahranfänger, Menschen bis 21 Jahre oder sich in der Probezeit befindliche Personen, ein absolutes Cannabisverbot. Für alle anderen gilt ein Verbot des Mischkonsums von Cannabis mit Alkohol. Der gesetzliche Grenzwert THC liegt nach einer Gesetzesänderung aus diesem Jahr bei 3,5ng/ml im Blutserum.

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