
„Bei der Verbrennung von Pflanzenabfällen gehen wertvolle biogene Rohstoffe unwiederbringlich verloren. Die praktischen Folgen der Brennregelungen der Pflanzenabfalllandesverordnung stehen damit im Konflikt zu den Bestrebungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, Bioabfälle möglichst im Wege einer mehrstufigen Kaskadennutzung hochwertig stofflich zu verwerten, und stellen sich zudem auch in ökologischer Sicht ressourcenschädigend und unzeitgemäß dar. Zugleich wurde die Luft vielerorts im Gesundheits- und Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern mit Rauch belastet“, erläutert Minister Till Backhaus.
Aber schon jetzt gilt: Verbrannt werden darf auf Grundlage der noch geltenden Pflanzenabfalllandesverordnung nur, wenn keine anderen zumutbaren Entsorgungsmöglichkeiten auf dem Grundstück, z.B. in Form des Kompostierens oder Verrottenlassens, und durch den örtlich zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, z. B. durch Biotonne oder Wertstoffhof, existieren. In der Praxis ließ sich diese Vorgabe nur schwer kontrollieren, da die Brennbefugnisse nach der bisherigen Pflanzenabfalllandesverordnung nicht behördlich genehmigt werden müssen. Die Bürgerinnen und Bürger prüfen demnach selbst, ob die Brennvoraussetzungen vorliegen oder nicht.
„Dies hat in der Vergangenheit zu erheblichen Fehleinschätzungen geführt mit Folgen für die Umwelt und unsere natürlichen Ressourcen“, betont Backhaus.
Wegen dieser Beeinträchtigungen erstatteten Anwohner in den letzten Jahren wiederholt zahlreiche Anzeigen bei den zuständigen Behörden. Ferner wurden zu den negativen Auswirkungen der Pflanzenabfallverbrennung in Nachbarschaft und Umwelt regelmäßig eine Vielzahl von Bürgerbeschwerden sowohl beim Bürgerbeauftragten, dem Petitionsausschuss des Landtages als auch bei dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Ministerium eingereicht.
„Es ist daher erforderlich, die Pflanzenabfalllandesverordnung, die im Jahr 2001 noch unter Geltung des damaligen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes erlassen wurde, an zwischenzeitig aktualisierte rechtliche und umweltschutzrelevante Anforderungen, insbesondere an das mittlerweile in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz, anzupassen und damit neu zu fassen“, so Backhaus.
Nur wenige Ausnahmen
Seit vielen Jahren laufen in Vorbereitung dafür intensive Abstimmungen mit den Vertretern der zuständigen Abfallbehörden und mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Letztere bestätigten, dass eine anderweitige zumutbare Entsorgung von Pflanzenabfällen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes grundsätzlich gewährleistet ist.
Auch die bisherigen Brennregelungen der Pflanzenabfalllandesverordnung für die Forst- und Landwirtschaft werden entfallen. „Dies ist wichtig, um auch in Land- und Forstwirtschaft die stoffliche Verwertung von Pflanzenabfällen zu fördern und unnötige Belastungen für Umwelt sowie Klima zu vermeiden“, führte Minister Backhaus aus.
Das Verbrennen von Pflanzenabfällen ist damit künftig, nach einer ausreichend langen Übergangsfrist bis Januar 2029, grundsätzlich unzulässig. Abfallbehördliche Ausnahmegenehmigungen nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bleiben in begründeten Einzelfällen aber möglich. Abweichend davon richtet sich die Zulässigkeit des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen aus der Forstwirtschaft im Wald in Zukunft allein nach den Vorschriften des Landeswaldrechts, insbesondere nach der Waldbrandschutzverordnung.
„Unberührt von den neuen Regelungen bleiben die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts zur Bekämpfung pflanzlicher Schadorganismen sowie Brauchtumsfeuer und der Einsatz von Feuerschalen. Bei denen dürfen jedoch nur geeignete Brennstoffe, vor allem Holz in Brennholzqualität, keine Abfälle, verwendet werden“, so der Minister abschließend.












… man vermisst in Zuge dieser Regelung den Satz „… aufgrund dieser Anpassung wird es dann auch möglich, seinen Grünabfall KOSTENLOS in den Wertstoffhöfen abzugeben …“ … da das Grünzeug ja so wertvoll ist ;-)
PS: Biotonne, was ist das ?
Abgesehen davon, dass Pflanzenasche, richtig angewandt, ein sehr hilfreiches Mittel im Garten ist, „freut“ mich natürlich, dass „Vater Staat“ auch hier „regulierend“ und „erzieherisch“ tätig ist.
Dünger kann ja schliesslich auch im Handel, EU-normiert, erworben werden, für teuer Geld.
Hinzu kommt, dass in der Natur die vier Elemente Feuer, Wasser, Luft und Erde, entscheidend den Kreislauf beeinflussen.
IMMER. Seit Anbeginn der Erde.
Dass es nach wievor zu viele Menschen gibt, die stockstur und rücksichtslos, umweltschädigend unterwegs sind, steht ausser Zweifel.
Da könnte Erziehung m.M.n. helfen.
Z.B. Kids anhalten ihren Müll in bereitstehende Mülleimer zu entsorgen, gegen Entsorger, die in Wäldern und Gebüsch ihren Dreck entsorgen vorgehen, Tierschutz ernster nehmen…
Mehrwegbehältnisse nutzen….usw usf.
Fängt alles bei den Kindern an. Denn was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.
Es würde helfen, sich auf WISSEN und VERNUNFT, VERSTAND rück zu besinnen, statt auf „Moral“ und Ideologie.
Wälder umhauen, um Microolastik verbreitende, Vögel, Insekten und Fledertiere venichtende Windmühlen in die Landschaft zu stellen, Brotland mit Solarmodulen zuzubauen, die ebenfalls mit ihren Abfallprodukten den Boden verdrecken, ist so ein Ding.
Dass man für derartige „falsche Meinungen“ gleich als Persona non grata aus allem Diskurs exkludiert wird, ist gerade woke.
Holz- und Pflanzenabfälle im Garten, sachkundig, verbrennen gehört zum natürlichen Kreislauf.
Aber bitte…“Vater Staat“ und „DIE WISSENSCHAFT“, in „unserer Demokratie“ sind alternativlos kompetenter als alles bisher Gekannte….
So viele Gänsefüßchen für etwas, dass man mit Wissen, Vernunft und Verstand auch ohne Anweisung umsetzt.
Ganz zu schweigen vom Wort Rücksicht.
Übrigens ist Asche eher bedingt als Dünger nutzbar, da es den pH-Wert des Bodens erhöht und nur alle 3-4 Jahre Anwendung finden sollte.
Vielleicht doch lieber beim örtlichen Reitverein etwas natürlichen Dünger abholen.
Wenn das so weitergeht, darf man paar Jahre später auch nicht mehr grillen. Es grüßt die Diktatur. Backhaus sollte endlich in Rente gehen. Mit dieser Regelung ist für Menschen ohne Auto die Bewirtschaftung eines Kleingartens kaum mehr möglich. Herr Backhaus hat sicher selbst noch nie einen Garten übernommen, an dem lange nichts mehr gemacht wurde.
Am Wochenende haben wir es gerade erlebt: Wir sitzen gemütlich beim Kaffee im Garten und freuen uns über die schöne Frühlingsluft – da fängt ein Nachbar an, seinen Gartenabfall zu verbrennen. Sofort war es vorbei mit der schönen, frischen Frühlingsluft. Es stank fürchterlich. Am Wochenende zur Kaffeezeit so die Luft zu verpesten, ist alles andere als ökologisch – egal, ob die Asche nützlich ist oder nicht. Also Leute, etwas weniger „ich tue das, was mir gefällt“ und etwas mehr Rücksicht auf die Nachbarn bitte, dann muss auch keiner regulieren.
Übrigens gilt das auch für Rasenmäher und -Trimmer. Wir sitzen gemütlich am Wochenende zur Kaffeezeit im Garten und – wie singt Reinhard Mey so schön: “ …irgendein Depp mäht irgendwo immer …“
Sonntag zur Kaffeezeit ist unverschämt. Samstags ist Arbeitstag im Garten. Würde jeder etwas Rücksicht, Anstand und Vernunft beitragen….da muss „Vater Staat“ schon „regeln“, für die „Bürgerlein“
Kompostieren ist kein Hexenwerk.
Für Hochbeete wird exakt das beschriebene Material aus langfristiger Pflegeabstinenz gebraucht und zur Not lassen sich ansehnliche Raumtrenner mit Ästen gestalten.
Diese sind sogar besser als jedes lächerliche Insektenhotel aus dem Handel.
Und zu behaupten man würde 365Tage ohne Zugang eines PKWs (auch mit Fahrer) existieren, erscheint mir doch eher unwahrscheinlich.
Wo ein Wille ist…
Jetzt darf der Nachbar nicht mehr mit Qualm und Gestank verpestet werden: was für ein Einschnitt in die eigenen Freiheitsrechte.
Und neben dem Untergang des Abendlandes droht auch noch die Verwilderung ganzer Landstriche. Oje.
Grünzeug zu verbrennen ist ja genau genommen schon ein Widerspruch in sich.
Auch ohne Auto häckseln wir große Mengen Pflanzenreste und kompostieren, klappt irgendwie super. Als wir den Garten entwildern mussten, haben wir einen Container bestellt. Ging auch.
Wo ist eigentlich das Problem?
Außer „das haben wir schon immer so gemacht“?
Wenn man Sperrmüll kostenlos entsorgen darf, haben die Kritiker bei Grünschnitt natürlich einen Punkt. Kostenlose Annahme für Privathaushalte würde die Akzeptanz verbessern.
Aber in einer Feuertone ,darf man noch verbrennen oder anmachen. Das ist ja kein offenes Feuer ..
Richtig ! Endlich werden diese Luftverpester, die keinerlei Rücksicht auf Ihre Mitmenschen nehmen, in die Schranken gewiesen.
Mir scheint, diejenigen die konsequent etwas verbieten, sind fast ebenso „schlimm“ wie diejenigen, die durch sehr häufiges Verbrennen die Mitmenschen wirklich nerven. Es ist richtig, dass nicht alle naselang aus nichtigem Grund etwas verbrannt werden muss. Gleichwohl gibt es die Probleme mit der Entsorgung, auch wenn man sehr umfangreich kompostiert. Ich glaube nicht, dass man in D immer gleich mit der Keule des Totalverbotes kommen muss. Das ist nicht mehr zeitgemäß, und empört in gewisser Weise. Eine starke Einschränkung hätte es auch getan. Und ja Herr Stefan, es gibt tatsächlich Menschen ohne Auto und ohne Anhang, der über selbiges verfügt, auch wenn es ihnen unwahrscheinlich vorkommt.