Alten- und Pflegeheime: Besuche ab 15. Mai möglich

7. Mai 2020

Die Landesregierung hat heute erste Schritte zur Öffnung unter Auflagen in stationären Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen, besonderen Wohnformen und bei Angeboten und Diensten für Menschen mit Behinderungen (z. B. Werkstätten für behinderte Menschen) beschlossen. „Für den Bereich der Pflegeheime und Wohnformen für Menschen mit Behinderungen gilt, dass Leitungen ab dem 15. Mai Ausnahmen von Besuchs- und Betretungsbeschränkungen zulassen können, soweit ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept vorliegt und die Einhaltung der erforderlichen Hygienestandards gewährleistet ist. Besuchsberechtigt ist jedoch nur eine feste Kontaktperson, z.B. aus der Kernfamilie“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese im Anschluss an die heutige Kabinettsklausur.

Drese: „Wir haben zur Begleitung der schrittweisen Öffnung ein Experten-Gremium installiert. Das hat ein zusätzliches Konzept mit Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese sollen die Grundlage für eine in wissenschaftlich-medizinischer Hinsicht fundierte schrittweise Aufhebung der Besuchs- und Betretungsbeschränkungen u.a. in stationären Pflegeeinrichtungen bilden.“ Zugleich sollen für den Fall einer möglichen Zunahme von COVID19-Erkrankungen in den Einrichtungen geeignete Interventionsmaßnahmen entwickelt werden.

„Daneben muss eine zielgerichtete bzw. anlassbezogene Testung der Bewohnerschaft und des Personals sowie eine hinreichende Ausstattung mit Schutz- und Hygienematerial sichergestellt sein“, so Drese.

Eine schrittweise Öffnung unter Auflagen (insbesondere Schutzkonzepte) wurde vom Kabinett auch für Tagespflegeeinrichtungen und Angebote und Dienste für Menschen mit Behinderungen (z. B. Werkstätten für behinderte Menschen) beschlossen. Diese gelten ab dem ab dem 18. Mai.

Auch hierzu wird das Konzept der Experten-Kommission Handlungsempfehlungen enthalten, die eine stufenweise Inbetriebnahme der teilstationären Pflegeeinrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Tagesfördergruppen an diesen Werkstätten, Tagesstätten für Menschen mit Behinderung und Tagesstätten nach § 67 SGB XII wieder ermöglichen soll. Drese: „Bei den Angeboten und Diensten für Menschen mit Behinderungen beginnen wir mit der schrittweisen Öffnung der Angebote für Menschen, die keiner Risikogruppe angehören oder in kleinen gleichbleibenden Gruppen zu unterschiedlichen Zeiten tätig sind.“


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