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Angeklagter entschuldigt sich

Pr2Vor dem Landgericht Neubrandenburg hat heute der Prozess gegen einen Unfallverursacher aus Altenhof bei Röbel wegen versuchten Totschlags begonnen. Als Tatwaffe nutzte er sein eigenes Auto.

Ohne erkennbaren Grund wollte im Sommer ein Mann in der Nähe von Altenhof mit seinem Auto zwei Rad fahrende Urlauber umfahren und töten. Wie durch ein Wunder überlebten die beiden teils schwer verletzt. Dafür muss er sich am Montag, 08.12.2014 um 10 Uhr, vor dem Landgericht Neubrandenburg verantworten.

Rudolf W. und Eckhard E. aus Ostfriesland machen jeden Sommer eine Radtour. Im Juni 2014 hatten sie sich für die schöne Mecklenburgische Seenplatte entschieden. Im kleinen Örtchen Altenhof kamen sie während einer Rast mit dem jetzt Angeklagten, dem 42 Jahre alten Frührentner Matthias H., ins Gespräch. Plötzlich suchte der angetrunkene Mann Streit mit den beiden und behauptete, die beiden seien Holländer. Da es den beiden Urlaubern zu „bunt“ wurde, wollten sie mit ihren Fahrrädern weiterfahren. Doch Matthias H. griff den einen an, ein kurzes Handgemenge konnte schnell beendet werden, die Urlaubern fuhren davon…

15 Minuten später raste Matthias H. mit seinem Opel Omega hinterher und fuhr nacheinander frontal gegen beide Radfahrer!
Anklage: „Der Angeklagte habe – so die Staatsanwaltschaft – beide Radfahrer töten wollen. Das Fahrzeug des Angeklagten, ein Opel Omega, sei zum Zeitpunkt der frontalen Kollision mit den Fahrrädern zumindest 50 km/h bzw. 30km/h schnell gewesen. Die Radfahrer seien schwer gestürzt und hätten sich erhebliche Verletzungen, insbesondere Knochenbrüche, zugezogen und seien stationär behandelt worden. Der Angeklagte habe sich ohne sich um die verletzten Radfahrer zu kümmern vom Unfallort entfernt. Der Angeklagte sei erheblich alkoholisiert gewesen.“

Nebenschauplatz Versicherung: Für die beiden Opfer kommt es noch dicker: nicht nur dass sie zum Teil bleibende Schäden behalten, nun will auch die Versicherung des Angeklagen (noch) nicht zahlen! Der Anwalt der beiden sagt: „Die Versicherung muss bei Vorsatztaten (Totschlag) nicht zahlen! Nur bei Fahrlässigkeit oder Schuldunfähigkeit. Eigentlich müsste ich für meine Mandanten erreichen, dass der Mann möglichst hart bestraft wird, doch dann kriegen sie keinen Cent! Also müssen wir – finanziell gesehen – darauf hoffen, dass er als schuldunfähig eingestuft wird“.

Der 42-Jährige entschuldigte sich heute ausführlich bei den Opfern.  „Das war eine große Geste“, sagte der Rechtsanwalt der Nebenklage Jan-Focko Janssen. 

Mit einem Urteil wird am 17. Dezember gerechnet.

Text und Foto: Nonstopnews Müritz

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