Anwalt: Idiotentest wird jetzt noch häufiger angeordnet

7. März 2015

brandtIn loser Folge wird „Wir sind Müritzer“ in Zusammenarbeit mit Anwälten der Müritz-Region hier auf der Homepage ab sofort über interessante Rechtsthemen berichten. Und wir starten auch gleich mit einem Thema, mit wohl dem niemand etwas zu tun haben möchte: Alkohol am Steuer. Der Warener Rechtsanwalt Sönke Brandt macht darauf aufmerksam, dass es für Autofahrer, die mit zu viel Promille im Blut erwischt wurden, neuerdings deutlich schwieriger ist, den Führerschein wieder zu bekommen.

Denn: Jetzt müssen sich alle, die beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Entzug durch den Strafrichter beantragen, einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, kurz MPU oder auch Idiotentest genannt, durch einen Gutachter stellen.

„Das ist neu. Bisher wurde eine MPU nur dann angeordnet, wenn die der Verurteilung zugrundeliegende Blutalkoholkonzentration mehr als 1,6 Promille bzw. der Atemalkoholgehalt mehr als 0,8 Promille betrug oder wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß begangen wurden“, so Sönke Brandt

Diese Änderung der Praxis beruht auf einem Urteil des OVG Greifswald (vgl. Oberverwaltungsgericht Greifswald, Beschluß vom 22.05.2013 1M 123/12). In diesem Beschluß hat das Gericht den § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d der Fahrerlaubnisverordnung (neu) ausgelegt und kommt zu dem Ergebnis, dass die Fahrerlaubnisbehörde nach vorangegangenem Entzug der Fahrerlaubnis durch den Strafrichter aufgrund § 69 StGB wegen eines alkoholbedingten Verkehrsdeliktes zwingend eine MPU anzuordnen hat, wenn der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrererlaubnis gestellt wird.
Einen Ermessensspielraum gibt es nicht. „Die Mitarbeiter des Landkreises haben somit keine Wahl und sollten daher auch nicht in der Kritik stehen.“

Die ersten Fälle, in denen nach der neuen Gesetzesauslegung gehandelt wird, liegen bei Rechtsanwalt bereits auf dem Tisch. Und er macht keinen Hehl daraus: Die Fragen der MPU haben es in sich.

man drinking alcohol while driving the car

© Syda Productions – Fotolia.com

 


6 Antworten zu “Anwalt: Idiotentest wird jetzt noch häufiger angeordnet”

  1. Toralf Schnur sagt:

    Die Anordnung eines Idiotentests bei fahrten unter Alkohol ist im Grunde ja nicht falsch, ich bin mir immer nur nicht so sicher, ob das der tatsächliche Grund ist, warum man ihn nunmehr zwingend anordnet. Es gibt Einige die meinen das dahinter nur fiskalische Gründe liegen dürften, nämlich um die Gebühren und Strafzahlungen über die Hintertür zu erhöhen. Solch ein Idiotentest der kostet letztlich ja auch durchaus sehr viel Geld, wenn dann noch solche Kleinigkeiten, wie Nachschulungen etc. dazukommen, dann wird das eine richtig satte Übung. Andererseit muss man aber sagen, dass Alkohol im Verkehr nichts zu suchen hat und daher durchaus drakonische Strafen eine gewisse Berechtigung haben. Ich hoffe, dass man am Ende wenigstens eines erreicht, nämlich das man weniger Fahrer mit Alkohol im Blut im Straßenverkehr hat. Und wenn es denn nur so, wie im Beitrag beschrieben, möglich ist, dann ist das auch ok.

  2. k.oehme sagt:

    ich finde das gut, sollte überall in Deutschland so sein. oder besser noch gleich o,oo Promille. und über kosten die die Sache mit sich bringt braucht man nicht disskutieren, es ist jeder selbst dafür verantwortlich was er tut. wenn ich nicht unter Alkohol fahre dann brauch ich mir auch keine Gedanken über die kosten machen.

  3. Rainer-Michael Krüger sagt:

    Alles vollkommen richtig – nur, die MPU scheitert oftmals an einer Kleinigkeit und selbst bei einer bestandenen MPU hat die Fahrerlaubnisbehörde das „Recht“, die Wiedererteilung des Führerscheins zu verweigern, wenn dafür „entsprechende“ Gründe vorliegen. Und die finden sich schnell.

  4. jfk sagt:

    einige kurze Anmerkungen:
    – zu Herrn Schnur:
    1. Die Gebühren, die die FEB bei einer Neubeantragung der Fahrerlaubnis kassiert, hängen nicht von einer möglichen MPU-Anordnung oder Nicht-Anordnung ab.
    2. Die MPU ist keine Bestrafung.

    – zu Herrn Krüger:
    Wenn eine positive MPU erbracht wurde, dann muss die FEB die Fahrerlaubnis erteilen – alles andere müsste genauestens begründet werden, einen rechtsfreien Raum sehe ich hier nicht.

    Und nein: ich bin kein Mitarbeiter der Bhörde…

    • Toralf Schnur sagt:

      Ob die MPU nun eine Strafe im engeren Sinne ist oder nicht, kann man sehen wie man will. Objektiv gesehen haben Sie sicher Recht, aber aus Sicht der Betroffenen mag es sich ggf. auch etwas anders darstellen. Aber sei es drum! Ich wollte nur zum Ausdruck bringen das sehr häufig auch immer das Geld eine Rolle spielt und das ist in diesem falle schlicht so.