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Arbeitsagentur führt FFP2-Maskenpflicht für Geimpfte ein

Die Arbeitsagenturen in Mecklenburg-Vorpommern verschärfen wegen der Corona-Lage ihre Beschränkungen für Besucher weiter. Wie die Neubrandenburger Agentur am Montag mitteilte, dürfen landesweit und bundesweit auch Geimpfte und Genesene ab sofort nur noch mit FFP2-Maske in die Büros der Behörde kommen. Ausnahmen gibt es nur für Personen, die nachweisen können, dass sie solche FFP2-Masken nicht tragen dürfen.

Wer nicht geimpft oder genesen ist oder keine Auskunft zu seinem Impfstatus geben möchte, werde bereits seit Dezember online oder telefonisch beraten. Auch eine Kurzberatung an einem Notfallschalter an der Agentur sei möglich.

„Wir stellen sicher, dass unsere Leistungen – darunter Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld – pünktlich ausgezahlt werden“, sagte Arbeitsagenturchef Thomas Besse am Montag zur Begründung. Der Schutz der Besucher und Mitarbeiter habe oberste Priorität. Zudem sei es sinnvoll, für persönliche Gespräche vorab einen Termin zu vereinbaren.

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