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Ast trifft Motorradfahrer: Wohl kein Schadensersatz vom Kreis

Kurven, Hügel und Natur: Die Kreisstraße zwischen Buschhof und Sewekow südlich der Müritz gilt unter Motorradfahrern als Geheimtipp. An hohen Buchen sprießt gerade frisches Laub und ihre Äste reichen weit über die Fahrbahn, spenden im Sommer Schatten. Doch die Naturidylle ist trügerisch. Dort wurde ein Motorradfahren von einem herabstürzenden Ast getroffen. Wem so etwas passiert, der kann zwar den Landkreis als Verkehrsträger verklagen, muss sich aber auch beeilen. Das musste gerade ein 62 Jahre alter Kläger am Landgericht Neubrandenburg erfahren.

Der Mann war bereits 2012 als erster einer Gruppe dort Motorrad gefahren. „Es war schrecklich, ich fuhr direkt hinter ihm“, erklärte seine Frau im Gericht. Ein etwa sechs Meter langer und zwischen 20 und 40 Kilogramm schwerer Ast habe ihren Mann an Kopf und Nacken getroffen. Er sei gestürzt und leide bis heute an den Folgen. „Verletzung an der Halswirbelsäule, Blutung am rechten Auge, Schwindelanfälle“, zählt ein Attest damals auf. An Schwindelanfällen leide er bis heute. Den Schaden am Motorrad schätzte der Eigentümer auf 1300 Euro, dazu wollte er 3000 Euro Schmerzensgeld vom Kreis. Doch daraus wurde bisher nichts, und das könnte wohl auch so bleiben.

Der Landkreis und der kommunale Schadensausgleich lehnten das schon damals ab. Es habe sich nicht um einen „Straßenbaum“ gehandelt. Der Kreis verwies an den Waldbesitzer. Dieser wiederum lehnte ebenfalls einen Schadensersatz ab und verwies an den Kreis zurück. Da war es schon 2014. Schließlich reichte der Geschädigte Anfang 2016 noch einen Arztbericht ein und erst Ende 2016 eine Klage gegen den Kreis. „Wir neigen dazu, die Klage abzuweisen, weil sie im September 2016 bereits verjährt war“, sagte Richter Gerhard Kücken in der Verhandlung.

Das sei keine Einschätzung in der eigentlichen Sache, aber daran komme man nicht vorbei.  Der Anwalt des Klägers will nun noch einmal eine Stellungnahme an das Gericht schicken, das dies im Gütetermin erlaubte. Diese Sache soll dann Anfang Mai endgültig entschieden werden.

Der Baum stehe übrigens immer noch, sagte der enttäuschte Motorradfahrer, als er den Gerichtssaal verlässt.

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