
Die Lockerungen können nach Angaben von Drese vorgenommen werden, da die Corona-Lage sich in den letzten Wochen nach Auskunft der wissenschaftlichen Experten entspannt habe. „Corona ist nicht vorbei, aber wir haben mit hoher Wahrscheinlichkeit eine endemische Lage erreicht.“
Drese gab zudem bekannt, dass im Kabinett auch über ein Ende der Isolationspflicht von Corona-Infizierten gesprochen wurde. „Wir wollen auch hier ein möglichst einheitliches Vorgehen mit dem Bund und weiteren Bundesländern. Deshalb gib es noch keinen genauen Zeitpunkt für diese weitere Lockerungsmaßnahme“, sagte Drese.
Ablehnend steht Ministerin Drese Vorschlägen zur Abschaffung der gesetzlichen Maskenpflicht im Gesundheitswesen gegenüber. „Das halte ich im Februar angesichts der Schutzbedürftigkeit vulnerabler Gruppen für zu früh“, so Drese. Geregelt wird die Maskenpflicht im medizinischen und pflegerischen Bereich im Infektionsschutzgesetz des Bundes. Dort ist die Maskenpflicht bis zum 7. April befristet. Drese: „Das ist meines Erachtens bei weiter abflauender Corona-Entwicklung ein sinnvoller Zeitpunkt für die Aufhebung der Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen.“












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