MV: Aufkommen und Verbleib gefährlicher Abfälle

18. Januar 2023

Wie das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern mitteilt, wurden 2020 im Land insgesamt 340 000 Tonnen gefährliche Abfälle erzeugt. Das waren 60 000 Tonnen mehr als im Vorjahr (2019: 280 000 Tonnen). Als gefährlich werden Abfälle bezeichnet, wenn sie Stoffe enthalten, die eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Dazu zählen beispielsweise Verpackungen mit Verunreinigungen, blei-, nickel- oder cadmiumhaltige Batterien, Bremsflüssigkeiten, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, Leuchtstoffröhren, Photochemikalien oder chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle.
Die in Mecklenburg-Vorpommern 2020 erzeugten gefährlichen Abfälle verblieben zu 59 Prozent im Land und wurden hier der sach- und fachgerechten Zwischenlagerung und/oder Behandlung zugeführt (199 000 Tonnen).

141 000 Tonnen (41 Prozent) der im Land erzeugten gefährlichen Abfälle wurden an andere Bundesländer abgegeben. Größte Abnehmer waren hier Anlagen und Lager in Nordrhein-Westfalen (23 000 Tonnen), Brandenburg (22 000 Tonnen) und Niedersachsen (21 000 Tonnen). 

Die meisten gefährlichen Abfälle, 61 Prozent bzw. 207 000 Tonnen, fielen im Wirtschaftsbereich „Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen“ an. Nach Abfallart waren es hier vor allem gefährliche Bau- und Abbruchabfälle, einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten (95 000 Tonnen), Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen und aus der Aufbereitung von Wasser für Industrie und Privathaushalte (66 000 Tonnen) sowie Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (24 000 Tonnen). 

Die Erhebung erfasst alle in Deutschland erzeugten gefährlichen Abfälle, die der sogenannten Begleitscheinpflicht unterliegen. Diese Abfälle müssen speziellen Entsorgungswegen und –verfahren zugeführt werden, die eine sichere und umweltverträgliche Zerstörung der enthaltenen Schadstoffe gewährleisten. Abfälle aus Privathaushalten unterliegen nicht der Begleitscheinpflicht und sind daher in den Ergebnissen nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind innerbetrieblich entsorgte Abfälle sowie von und nach Deutschland exportierte und importierte Abfälle, die gesondert erfasst werden. 


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