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Ausbruch der Vogelgrippe in der Gemeinde Rechlin

In einem Geflügelbestand in der Gemeinde Rechlin wurde das hochpathogene aviäre Influenza-A Virus, Subtyp H5N1 durch virologische Untersuchung nachgewiesen. Damit wurde heute der Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte amtlich festgestellt. Auf Grundlage der Feststellung wurden durch den Landkreis alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche nach den europa- und bundesrechtlichen Vorschriften festgesetzt. Die Maßnahmen bestehen unter anderem in der Einrichtung einer Schutzzone von drei Kilometern und einer Überwachungszone von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. Diese Maßnahme wurde umgehend vom Veterinäramt des Landkreises umgesetzt.

In der Schutzzone befinden sich 48 Tierhalter mit ca. 600 Stück Geflügel, dabei handelt es sich ausschließlich um Privathaltungen. Die dort gehaltenen Tiere müssen nun aufgestallt werden, darüber hinaus müssen strenge Hygieneauflagen umgesetzt werden.

In der Überwachungszone befinden sich insgesamt 450 Halter mit 400.000 Stück Geflügel, darunter sind 12 Anlagen mit je über 5.000 Stück Geflügel, deren Tierhalter nun aufgefordert sind, ihre Tiere, sofern nicht schon geschehen, beim Veterinäramt anzumelden und genau zu beobachten. Sollten die Tiere verenden oder Symptome wie verminderte Legeleistung, Durchfall oder Atemnot zeigen muss umgehend das Veterinäramt informiert werden.

Geflügel, Fleisch und Eier dürfen nicht in sowie aus den Restriktionsgebieten verbracht werden.

Auf der Internetseite des Landkreises (www.lk-seenplatte.de) ist die entsprechende Allgemeinverfügung unter dem Reiter „Tierseuchen“ bekannt gemacht worden. Dort finden Sie ebenfalls eine Karte, auf der Schutz- und Überwachungszone eingetragen sind.

Neben den Sperrmaßnahmen werden auch epidemiologische Ermittlungen durchgeführt, um die Ursache sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen. Es wurde zudem ein Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen im gesamten Landkreis mit 5000 und mehr Tieren ausgesprochen. Dieses soll helfen, das Eintragsrisiko des Geflügelpestvirus in die Anlagen zu minimieren.

Auch die Kleinsthalter im gesamten Kreisgebiet sind aufgefordert Ihre Tiere von Wildvögeln fern zu halten, die Tiere im Stall zu füttern und zu tränken, sowie eventuell vorhandene Teiche auszuzäunen.

„Das Krankheitsgeschehen erfolgt zu einem sehr frühen Zeitpunkt des Vogelzuges und zeigt, dass die Vogelgrippe längst endemisch ist. Zwar schwankt die Zahl der Ausbrüche in Hausgeflügelhaltungen saisonal, doch ist das Virus mittlerweile ständig und überall aktiv. Dafür spricht, dass wir Ausbrüche auch in anderen Teilen Deutschlands zur Kenntnis nehmen müssen. Jeder professionelle Geflügelhalter weiß nun eigentlich, was zu tun ist. Dennoch rate ich, zu überlegen, ob es vielleicht sinnvoll ist, Tiere, die für das Weihnachtsgeschäft vorgesehen waren, vorsorglich zu schlachten und so den wirtschaftlichen Schaden möglichst gering zu halten“, so Landwirtschaftsminister Till Backhaus.

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