
In der Schutzzone befinden sich 40 Kleinsttierhalter mit durchschnittlich 28 Stück Geflügel. Die dort gehaltenen Tiere müssen nun aufgestallt werden, darüber hinaus müssen strenge Hygieneauflagen umgesetzt werden.
In der Überwachungszone befinden sich insgesamt 306 Halter, darunter sind zwei Anlagen mit ca. 24.000 Legehennen bzw. 10.000 Mastputen, deren Tierhalter nun aufgefordert sind, ihre Tiere, sofern nicht schon geschehen, beim Veterinäramt anzumelden und genau zu beobachten. Sollten die Tiere verenden oder Symptome wie verminderte Legeleistung, Durchfall oder Atemnot zeigen muss umgehend das Veterinäramt informiert werden.
Neben den Sperrmaßnahmen werden auch epidemiologische Ermittlungen durchgeführt, um die Ursache sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen.
Geflügel, Fleisch und Eier dürfen nicht in sowie aus den Restriktionsgebieten verbracht werden. Auf der Internetseite des Landkreises (www.lk-seenplatte.de) ist die entsprechende Allgemeinverfügung unter dem Reiter „Tierseuchen“ bekannt gemacht worden. Dort finden Sie ebenfalls eine Karte, auf der Schutz- und Überwachungszone eingetragen sind.
Ferner wird auf das weiterhin gültige Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen im gesamten Landkreis mit 5.000 und mehr Tieren hingewiesen. Dieses soll helfen, das Eintragsrisiko des Geflügelpestvirus in die Anlagen zu minimieren.








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