
Die Früherkennung sei eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Seuche. Erhöhte Fallzahlen oder krank erlegte Wildschweine können Hinweise auf ein beginnendes Seuchengeschehen sein. Daher ist es sehr wichtig, Proben von Fallwild, Unfallwild und von krank angesprochenen erlegten Wildschweine auf ASP zu untersuchen. Der Minister ruft entsprechend dazu auf, Funde von toten Wildscheinen unmittelbar an die zuständigen Veterinärämter zu melden.
Zur Abgeltung des Aufwandes für die Entnahme und Einsendung von Proben oder Tierkörpern wird dem Jagdausübungsberechtigten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro durch das Land gewährt.
„In den nächsten Tagen wird sich herausstellen, wie weit sich das Virus in NRW bereits verbreitet hat. Ich hoffe inständig, dass es in einem eng begrenzten Raum in Schach gehalten werden kann. Eine Ausbreitung in Richtung Münsterland mit seinen zahlreichen großen Schweinehaltungsbetrieben wäre ein schwerer Schlag für die deutsche Schweinehaltung.“







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