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Behandlung aller Stadien des Lipödems wird Kassenleistung

Die Behandlung eines Lipödems wird künftig, unabhängig vom Stadium der Erkrankung, als Kassenleistung der gesetzlichen Krankenkassen erbracht. Anders als bisher werden die benötigten Liposuktionen zudem nicht mehr nur an den Beinen, sondern auch an den Armen ermöglicht. Diese aktuelle Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird von MV-Gesundheitsministerin Stefanie Drese ausdrücklich begrüßt. „Viele Betroffene haben über Jahre hinweg mit starken Schmerzen, deutlichen Bewegungseinschränkungen und psychischen Belastungen gelebt, die diese chronische Erkrankung mit sich bringt. Für sie ist die neu geschaffene Regelung eine enorme Erleichterung und zugleich ein Weg zu mehr Lebensqualität“, konstatierte Drese. Deutschlandweit sind rund 3,8 Millionen Menschen von Lipödemen betroffen – fast ausschließlich Frauen.

„Für sie war eine operative Behandlung als gesetzlich Versicherte bisher nur im Endstadium der Erkrankung, also der Stufe III möglich. Die Belastungen beginnen aber natürlich schon viel früher“, hob die Ministerin hervor. Für diese Gruppe werde nun eine Versorgungslücke geschlossen. Zugleich bewahre ein früherer Eingriff vor einem weiteren Ausarten der Krankheit.

Drese freue sich daher für die Betroffenen, dass die vorangegangene fast elf-jährige Debatte nun in handfesten Verbesserungen gemündet habe. Beigetragen habe hierzu eine Studie, deren Zwischenergebnisse eine positive Evidenz bescheinigen und klare Vorteile in der Behandlung von Patientinnen und Patienten aller Stadien belegt.

„Hervorheben möchte ich auch das Engagement der Patientenvertretungen, die sich unnachlässig in den Prozess eingebracht haben. Die Vertreterinnen und Vertreter haben lange gekämpft und letztlich ein hervorragendes Ergebnis im Sinne der Betroffenen erreicht“, erklärte Drese abschließend.

Vor einer Liposuktion als Kassenleistung muss für mindestens sechs Monate eine konservative Therapie durchgeführt worden sein, z.B. in Form einer Kompressions- und Bewegungstherapie oder einer Lymphdrainage. Wenn diese keine Linderung bringen, kann durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zu Gunsten einer Liposuktion entschieden werden. Weitere Voraussetzungen zur Kostenübernahme betreffen u.a. den BMI, so muss bei einem höheren BMI im Vorfeld eine Adipositas-Behandlung erfolgen.

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