Berufung eingelegt: Sprengstoff-Hersteller will Bewährung

23. September 2016

Der brisante Fall eines Mannes aus Woldegk an der Mecklenburgischen Seenplatte, der sich in einem Mehrfamilienhaus mit Sprengstoffherstellung befasste, wird vermutlich noch einmal die Justiz beschäftigen. Der Anwalt des 34-Jährigen möchte eine Verurteilung seines Mandanten auf Bewährung erreichen. Er hat deshalb fristgemäß Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes Neubrandenburg eingelegt, erklärte ein Gerichtssprecher jetzt. Dem arbeitslosen Landmaschinenmechaniker waren vor allem zahlreiche Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen worden.

 Vor Gericht und auch schon bei der Polizei hatte der reuige Bastler alles zugegeben, sogar mehr, als die Polizei je hätte ermitteln können. Demnach hatte er seit 2013 immer wieder Substanzen aus dem Internet bestellt, aus denen man explosive Mischungen herstellen konnte. 50 Mal hat er das im Freien auch ausprobiert und auch gefilmt. Die „Rezepte“ dafür könne man im Internet einfach runterladen, erklärte der Woldegker dem Richter freimütig.

gerichtnbgAls sein explosives Hobby im Februar aufflog hatte der Mann fast 200 Kilogramm Haushaltschemikalien, Dünger und andere Substanzen in seiner Einraumwohnung im dritten Stock versteckt. Im Kühlschrank fanden die Ermittler bereits mehrere hochbrisante Sprengstoffmischungen, darunter auch Nitroglycerin – in einer Küstennebel-Flasche. „Ich wollte einmal ein Kilo Sprengstoff herstellen“, sagte der Mann. Zwei Monate vorher hate er sich noch selbst stark am Arm verbrannt, aber den Ärzten etwas vorgelogen. Stundenlang wurde der Neubau im Februar evakuiert, um die gefährlichen Substanzen zu bergen. Sogar eine „Bombe“ als Spezialtransportmittel der Munitionsberger für hochexplosive Stoffe rückte an.

„Da habe ich wohl etwas die Übersicht verloren“, sagte der Verurteilte. Er wolle „von dem ganzen Zeug“ auch nichts mehr zurück, sondern ganz neu anfangen. Wegen seiner freimütigen Geständnisse und einer „positiven Sozialprognose“ – das heißt, er habe im Fall einer Bewährungsstrafe auch wieder einen Job in Aussicht – forderten diesmal Verteidiger und Staatsanwältin übereinstimmend je zwei Jahre Haft, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden sollten sowie einen Bewährungshelfer für den Mann.

Das wurde aber nichts: Zum Erstaunen der Zuschauer verhängte der Richter ein Jahr und zehn Monate Haftstrafe, ohne Bewährung. Die Strafe soll potenzielle Nachahmer abhalten und kann deshalb nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, hieß es. „Dass der Mann bei der Herstellung nicht in die Luft geflogen ist, ist ein Wunder“, sagte ein Polizei-Sprengstoffexperte als Zeuge vor Gericht. Nun muss das Landgericht den Fall noch einmal genauer unter die Lupe nehmen.


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