Das schlimme Schicksal der sechsjährigen Leonie aus Torgelow in Vorpommern, die im Januar 2019 in der eigenen Wohnung der Familie ums Leben gekommen war (WsM berichtete), hat viele Menschen berührt. Nach der lebenslänglichen Haftstrafe für den Stiefvater, ist im Dezember 2021 auch die Mutter des Mädchens zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil wurde aber nicht rechtskräftig. Nun steht die nächste Prozessrunde an: Am 3. August soll im Landgericht Neubrandenburg der Berufungsprozess stattfinden, wie „Wir sind Müritzer“ aus Gerichtskreisen erfuhr.
Der Stiefvater hatte das Mädchen damals – als die Mutter nicht da war – so geschlagen, dass sie an den schweren Verletzungen Stunden später starb. In dem Berufungsverfahren geht es nun darum, dass die Mutter das Urteil des Amtsgerichtes nicht akzeptieren will.
Sie hatte kurz nach ihrem Urteil vor Weihnachten 2021 sofort Berufung eingelegt. Die 27-Jährige war wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen – sie hatte laut Gericht nicht rechtzeitig medizinische Hilfe geholt – zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden (WsM berichtete). Damit war Richterin Tanja Krüske noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Diese hatte zwar auch auf eine Freiheitsstrafe plädiert, aber es für möglich gehalten, dies noch zur Bewährung auszusetzen.
Die Verteidigerin hatte dagegen angeführt, dass der Stiefvater die Mutter dazu gezwungen habe, sich ihrem gemeinsamen Baby zuzuwenden. So habe sie nicht von Anfang an das ganze Ausmaß der Verletzungen von Leonie sehen können. Außerdem soll der Stiefvater der Frau das Handy weggenommen haben. Später, als die Mutter beim Baden doch sah, wie schlimm Leonie aussah, hatte der Stiefvater sogar einen Rettungsanruf vorgetäuscht.
Die Mutter hatte im Januar 2019 trotzdem die Möglichkeit gehabt, rechtzeitig Hilfe für das Kind zu holen, lautete die Auffassung der Richterin. Sie hätte Leonie damit retten können. Deshalb sei keine Bewährungsstrafe mehr möglich. Die Verteidigerin hatte in dem nicht öffentlichen Verfahren im Dezember auf Freispruch oder Geldstrafe für ihre Mandantin plädiert.
Die Mutter war in dem Verfahren gegen den Stiefvater, der wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt worden war, die wichtigste Zeugin der Anklage.
Bei der Berufungsverhandlung soll es nur einen Verhandlungstag geben. Besonders interessant dabei: Der nun der Berufungskammer vorsitzende Richter hatte damals auch den Vorsitz in der Strafkammer, als der Stiefvater in erster Instanz am Landgericht zu der lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt worden war.
Doch auch diesmal wird die eigentliche Verhandlung gegen die Mutter vermutlich aus Schutz der Persönlichkeiten der beiden anderen Kinder der Frau nicht öffentlich geführt. Wohl bis auf das Urteil.
Ich hoffe, dass die viel zu wenigen 2 Jahre Gefängnis nicht zur Bewährung umgewandelt werden.
Die „Mutter“ hat über die ganze Leidenszeit des Mädchens hinweggesehen, denn es war ja nicht nur dieser eine Vorfall, hat nichts unternommen und soll nun mit einer Bewährungsstrafe davonkommen?
Wenn ich mir vorstelle, was die kleine Leonie durchgemacht hat, ein kleines Kind und nur ein Leben in Angst, Leid und Schmerzen – furchtbar und mir kommen die Tränen. Ich kann es nicht nachvollziehen, dass die „Mutter“ sich nicht schützend vor ihre Kinder gestellt hat. Sie hätte sich überall Hilfe holen können.
Bei einer Mutter steht ihr Kind und das Wohl des Kindes an 1.!!!!! Stelle.
Sollte Leonies „Mutter“ nicht ins Gefängnis müssen, wäre es Verrat an der kleinen Leonie und so, als würde sie noch mal sterben.
Wer würde nicht gern so eine süße kleine Tochter haben! Diese Kreatur, die sich Mutter nennt, hat zugesehen wie das Mädchen von einem kräftigen Kerl zu Tode geprügelt und gequält wurde! Dreißig Jahre müsste so ein Mensch sitzen, wo man von körperlicher Züchtigung schon absieht. Das KANN einfach nicht wahr sein, solche Zögerlichkeit bei Gerichten. Auch die Höhe des Strafmaßes sagt etwas über den Wert dieses Kindes. 2