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Berufungsverhandlung: Jäger im Dezember wieder wegen erschossenen Hundes vor Gericht

Das aufsehenerregende Verfahren gegen einen Jäger aus einem Dorf bei Waren, der im Sommer 2015 einen streunenden Hund erschossen hat, erlebt Anfang Dezember am Landgericht Neubrandenburg seine nächste Auflage. Die Berufungskammer hat den Prozess für den 9. Dezember angesetzt, wie ein Sprecher mitteilte. Das Amtsgericht in Waren hatte den Jäger im Frühjahr zu 1800 Euro Geldstrafe (WsM berichtete) verurteilt, weil er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben soll. Dagegen legte der Verteidiger des Verurteilten – Anwalt Markus Astfalck – Berufung ein.

Gavel, symbol of judicial decisions and justiceAstfalck hatte Freispruch für den 60-Jährigen gefordert, weil der 60 Kilogramm schwere Bärenhund nach seiner Auffassung falsch gehalten wurde und widerrechtlich auf dem Feld unterwegs war. „Die Gefahr durch freilaufende Hunde wird generell unterschätzt“ sagte der Jurist. Er kritisierte, dass die Hunde damals auf einem 500 Meter entfernten Urlauberhof nicht eingezäunt waren und mehrfach herumstreunend beobachtet worden sein sollen.

Der Verurteilte hatte im Prozess zugegeben, den Hund beim Ansitz in seinem Revier bei Alt Schloen erst beobachtet und dann gezielt erschossen zu haben. Das Tier soll mit einem weiteren Hund dort gewildert und beispielsweise Rehen nachgestellt haben.

Dieser Argumentation war Richter Manfred Thiemontz aber nicht gefolgt. „Die Jagd ist ein sehr gefährliches Hobby und deshalb müssen die Sorgfaltsanordnungen auch sehr hoch geschraubt werden“, hatte der Richter sein Urteil begründet. Zudem sei der Hund „ohne vernünftigen Grund“ getötet worden. Die Staatsanwaltschaft wollte eine noch höhere Geldstrafe.

Laut Landesjagdgesetz dürfen wildernde Tiere, die sich mehr als 200 Meter vom Hof entfernen, von Jägern geschossen werden, auch um andere Wildtiere zu schützen.

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