
Die bislang bekannt gewordenen Betrugsschreiben wurden den Adressaten per Einwurfeinschreiben zugestellt und erwecken den Anschein, sie stammten von einer in Wirklichkeit nicht existierenden Obergerichtsvollzieherin. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Betrugsmasche auch in abgewandelter Form auftritt.
Die erste Seite ist mit „Pfändungsbeschluss“ überschrieben und enthält verschiedene fiktive Aktenzeichen zu einer vermeintlich offenen Forderung in Höhe von EUR 470,00. Weiter heißt es: „Bei Nichterbringung der Leistungen … wird nun … die Ersatzfreiheitsstrafe zu 5 Tagen Freiheitsstrafe zu einem Tagessatz von je 94,00 EUR bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt.“
Den Sendungen liegt außerdem ein Überweisungsträger bei, in den eine Kontoverbindung eingetragen ist, deren IBAN den Ländercode für Griechenland (GR) enthält. Diese Kontonummer ist zudem in einem abgedruckten QR-Code verschlüsselt, den die Empfänger nutzen sollen, um den geforderten Betrag online zu überweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gerichtsvollzieher derartige Pfändungsbeschlüsse oder -urkunden nicht ausstellen. Aussteller eines (echten) Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht, meist am Wohnort des Schuldners.
Eine Forderungspfändung bezieht sich in aller Regel auf eine Geldforderung, die der Schuldner gegen einen Dritten (sog. Drittschuldner), z.B. eine Bank, hat und die der Gläubiger anstelle des Schuldners einziehen will. Gerichtsvollzieher werden hier allenfalls bei der Zustellung solcher Beschlüsse tätig – Androhungen einer Ersatzfreiheitsstrafe nach dem Strafgesetzbuch sind in diesem Zusammenhang nicht denkbar.
Gerichtskostenrechnungen der Justizkasse Hamburg enthalten neben dem Kassenzeichen auch das Aktenzeichen des Gerichts, das Nachfragen im Zweifelsfall beantwortet. Mahn- und Vollstreckungsbescheide, die das Amtsgericht Hamburg-Altona als Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag von Gläubigern in Mahnverfahren erlässt, erfolgen in standardisierter Form und geben detaillierte Hinweise auf die Rechtsbehelfe des Schuldners.







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