Bewährungsstrafe nach sexuellem Missbrauch von Elfjähriger

20. Juli 2022

Über dieses Urteil des Amtsgerichtes Waren diskutiert man heute in ganz Deutschland: Das Amtsgericht, das auch für Neustrelitz zuständig ist, hat ein Urteil im Fall der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens aus der Residenzstadt gefällt (WsM berichtete). Der vermutlich um die 16 Jahre alte Täter, der aus Afghanistan nach Deutschland gekommen sein soll, wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt und erhielt eine Bewährungsstrafe.

Der Fall hatte sich Mitte Januar im Schlossgarten in Neustrelitz zugetragen. Das Mädchen und der wohl 16-Jährige sollen sich vorher lose gekannt haben. Als das Mädchen davon im Nachhinein zu Hause erzählte, soll die Familie Anzeige erstattet haben. Der Fall selbst war erst im Februar öffentlich geworden und hatte über Neustrelitz hinaus für Schlagzeilen gesorgt

Der junge Mann war nach dem Vorfall in U-Haft genommen worden. Er bekam wegen sexuellen Missbrauch eines Kindes und Vergewaltigung nun ein Jahr Freiheitsstrafe. Die Strafe sei zur Bewährung ausgesetzt worden, hieß es. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Der junge Mann stammt aus Afghanistan und war nach Angaben der Staatsanwaltschaft als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen, wo er in einer Flüchtlingsunterkunft in Neustrelitz lebte. Sein Alter sei auch durch einen Gutachter geprüft worden.

Der Prozess war bereits Ende Juni. Wegen des Alters des Mädchens und des Täters wurde er von Anfang bis Ende nicht öffentlich geführt, wie es vorgeschrieben ist. Wegen dieser Vorschrift könnten auch nicht weitere Details mitgeteilt werde. Wie  zum Beispiel, ob das Mädchen ebenfalls aussagen musste oder wie es überhaupt zu dem Vorfall kam.

Inzwischen ist auch die Rechtsmittelfrist bereits abgelaufen. Somit ist das Urteil auch rechtskräftig.


19 Antworten zu “Bewährungsstrafe nach sexuellem Missbrauch von Elfjähriger”

  1. Aufmerksamer sagt:

    Vor dem Gesetz sind alle gleich.

  2. Müritz er T sagt:

    Na das ist mal ein Urteil. Wird ihm eine Lehre sein und hält bestimmt andere ab das selbe zu machen.
    Wenn man sich überlegt dass man nen halbes Jahr ins Gefängnis muss wenn man seine GEZ nicht bezahlt. Dann weiß man ja wie viel der Justiz ein junges Menschenleben wert ist.
    Irgendwie nichts.
    Warum lässt man solche Verhandlungen nicht einfach direkt sein? Würde man sich die ganzen Kosten für Gebäude, Angestellte, Staatsanwälte und Richter sparen und sinnvoll investieren, die Tafel könnte das Geld gut gebrauchen.

  3. rmk sagt:

    Weiß man bis jetzt noch nicht wie alt der Täter ist oder warum steht da um die 16 Jahre . Dises Urteil , ich bin sprachloß !

  4. Emil sagt:

    Man muss nicht ins Gefängnis weil man seine GEZ nicht zahlen will.
    Man muss ins Gefängnis, weil man seine Vermögensauskunft nicht abgeben will.
    Das sind 2 völlig unterschiedliche Dinge.
    Wenn man kein Vermögen hat und kein großes Eigentum, gibt man seine Vermögensauskunft ab und die Sache ist gegessen. Falschangaben (Verschweigen von Bankkonten etc.) bei der Vermögensauskunft sind eine Straftat.
    Wenn man aber irgendwo große Werte liegen hat, dann werden diese natürlich zur Begleichung der GEZ Schulden eingezogen.

    Wer also ins Gefängnis gehen will wegen einer nicht abgegeben Vermögensauskunft tut dies komplett freiwillig aus Überzeugung (gegen das System und so) oder er will einfach die Schulden nicht zahlen!

  5. Enrico Pridöhl sagt:

    Ohne Worte

  6. rmk sagt:

    Und dieser Straftäter lebt weiter auf Steuerzahlerkosten und wird nicht abgeschoben .

  7. Lutra sagt:

    Das Verbrechen ist selbstverständlich ein Einzelfall.

  8. Ich mal wieder sagt:

    Also mittlerweile glaube ich eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz.
    Ein um die 16jähriger Bengel,eingewandert auf der Flucht vor Krieg und wahrscheinlich Vergewaltigung,macht hier einen auf kleiner,armer Flüchtling und vergewaltigt hier dann selbst ein KIND?! Und zur Krönung geht er dann fröhlich pfeifend nach Hause und schaut welches Mädchen als nächstes dran sein könnte.denn zu befürchten hat er ja nichts.Es ist gelinde gesagt einfach nur noch zum k…!!!

  9. Willy sagt:

    #Müritz er T#
    „….man nen halbes Jahr ins Gefängnis muss wenn man seine GEZ nicht bezahlt“

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    1. Der Täter ist – nach jetzigem Kenntnisstand- 16 Jahre und damit Jugendlicher.
    Demzufolge wird er nach Jugendstrafrecht (JGG) verurteilt. Erhält also eine
    Strafe. Über die Höhe kann man streiten. Aber das letzte Wort hat nun mal
    das Gericht.
    2. Der Gefängnisaufenthalt für nicht bezahlte GEZ ist “ Keine Strafe“ sondern er
    schuldet etwas und soll dazu angehalten werden diese Schuld zu begleichen.
    Der Grund lag wohl darin, das er sich weigerte Auskunft über sein Vermögen
    zu geben. Er hat also k e i n e Straftat begangen.
    3. Die Höchstdauer ist auf 6 Monate begrenzt.

  10. Kathleen sagt:

    Was ist das für eine Rechtssprechung, wenn blindlings Angaben ohne Nachprüfung für bare „Münze“genommen wird. Eine Vergewaltigung ist eine Straftst und kein Delikt. Warum werden bezüglich bei begangener Straftat, einstmals getroffene Vereinbarungen der Politiker, nicht eingehalten. Eine Altersbestimmung ist kein Problem mehr. Nach Hören und Sagen zu urteilen, ist das jetzt die Realität?

  11. Anna sagt:

    DAS ist zum Thema Frauenverachtung der dickste Hund! Ob sich solche Juristen nicht SCHÄMEN!!! In diesem Afghanistan ist gefühlt noch ein Scheuerlappen mehr wert als eine Frau. Deshalb müssen Frauen das Ding da auf dem Kopfe tragen – genannt Burka. Wie soll dieser Straftäter lernen, sich in der modernen Welt wie ein MENSCH aufzuführen? Mir ist übel. Was, wenn das unsere Tochter gewesen wäre? Dieser Straftäter soll sich sein Genital in eine Türritze stecken und fest zumachen!

  12. AA sagt:

    Wäre das Urteil das gleiche gewesen bei einem Deutschen mit Elternhaus???

    Und der Vergleich mit der GEZ sollte, so denke ich, nur verdeutlichen, dass es für Lappalien, wo keine Menschen zu Schaden kommen, oft höhere Strafen gibt, als für „Mord und Totschlag“ usw.

  13. Petzibaer sagt:

    Ich schäme mich zutiefst für dieses Urteil, auch wenn ich die Unabhängigkeit der Justiz ,das sage ich als ehrenamtlicher Richter, nicht anzweifeln möchte. Mein Rechtsempfinden ist zutiefst gestört, zumal dieser „Flüchtling“ kurz zuvor ebenfalls eine Minderjährige vergewaltigte (Welt berichtete). Hier drängt sich der Verdacht politischer Urteilsbildung auf, anders kann man es nicht erklären. Ich hoffe, das der oder die zuständige Richter(in) morgens noch in den Spiegel schauen kann. Ich könnte es nicht…..

  14. Elimar sagt:

    rmk, woher wissen Sie, dass der junge Mann auf Steuerzahlerkosten lebt? Im Beitrag stand davon nichts. Man kann das zwar vermuten, wenn er wegen seines Alters irgendwo betreut untergebracht ist, falls er keine Familie gefunden hat, die für ihn aufkommt, falls er keine anderen Einkünfte hat und falls er keine Ausbildung absolviert. Aber das sind mir zu viele „falls“, als dass ich so eine Botschaft öffentlich absondern würde. Aber vielleicht wissen Sie ja mehr. Also raus damit!

  15. Elimar sagt:

    Petzi, als Schöffe sollte Ihnen eine klare Sprache mitgegeben worden sein, wie sie vor Gericht verwertbar ist. Ja, nein, richtig, falsch und warum. Also werden Sie diese klare Frage beantworten können: Warum schreiben Sie Flüchtling in Anführungszeichen? Stimmt daran was nicht? Kennen Sie den jungen Mann?

  16. G.Rehfeldt sagt:

    Für mich als Mutter und Oma ist es fast unmöglich, sich vorzustellen, was die Tat wahrscheinlich ein Leben lang mit dem Mädchen machen wird. Da Gerichtsurteile im Namen des Volkes ergehen, distanziere ich mich ganz entschieden von diesem Urteil, es ist eine Schande.
    Im Herkunftsland des Täters mag es durchaus üblich sein, sexuelle Kontakte mit Kindern zu haben , in Deutschland ist es das nicht. Ich denke, dass es durchaus möglich gewesen wäre, das konkrete Alter des Täters festzustellen, und damit ein anderes Urteil zu bekommen.
    Gerade sind die Tugendwächter dabei , deutschlandweit gegen ein Ballermann Lied vorzugehen, wo bleibt deren Aufschrei zu diesem skandalösen Vorgang?
    Ich hoffe, dass es eine Berufung geben wird , oder dass der Täter umgehend in sein Heimatland zurück geführt wird.

  17. Stefan sagt:

    Petzibaer – bitte werfen Sie ihr Ehrenamt nicht bei jeder Gelegenheit in den Raum als hätten Sie irgendeinen juristischen Hintergrund.
    Es ehrt Sie, dass Sie sich engagieren, aber dadurch haben sie keinen Tag Jura studiert, oder eine entsprechende Ausbildung genossen.
    Dies ist aber sicher für einige Leser nicht direkt ersichtlich.

    Das Urteil mag fragwürdig sein, aber davon gibt es regelmäßig dutzende.

  18. Petzibaer sagt:

    @Stefan: Schade,dass Sie das Schöffenamt auf eine „ungelernte“ Stufe stellen. Das zeigt leider Ihr Halbwissen. Ich kokettiere hier im Gegensatz zu anderen nicht mit juristischem Hintergrund. Alle ehrenamtlichen Richter, die ich kenne, entstammen meist aus Verwaltungslaufbahnen, Handwerksmeister, Polizeibeamte u.ä. Für meinen Teil habe ich als langjähriger Personal/Betriebsrat in Teilfreistellung unzählige Seminare in Arbeits-Beamten-Sozialrecht absolviert. Sie haben dahingehend recht, daß sich für dieses Ehrenamt jeder, Hartz 4 er, wer auch immer bewerben kann. Habe leider noch niemanden kennengelernt.
    Aber was hat dies alles mit diesem schändlichen Urteil zu tun?
    @Elmar: Ihnen geht es wieder mal nicht um die Sache, sondern um politisch korrekte Ausdrucksweise.
    Sagt alles. Kein weiterer Kommentar.