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Blutige Messerattacke mit 19,5-Zentimeter-Klinge: Neun Jahre Haftstrafe verhängt

Für die Attacke mit einem langen Dönermesser auf einen türkischen Bekannten und seine eigene ehemalige Freundin in Neubrandenburg hat der Täter neun Jahre Freiheitsstrafe vom Landgericht bekommen. Richter Jochen Unterlöhner sprach den 29-jährigen Türken gestern des versuchten Mordes an dem Mann und der gefährlichen Körperverletzung an der Frau schuldig.
Der Verurteilte hatte die Messerattacken am Freitagabend vor dem Pfingstfest im Mai am Neubrandenburger Rathausgrill bereits gestanden (WsM berichtete). Er sei eifersüchtig auf die Beiden gewesen – obwohl es dazu gar keinen echten Anlass gab, wie der Richter feststellte: „Sie haben die beiden nie Hand in Hand oder Arm in Arm gesehen.“

Dabei arbeitete die Kammer heraus, dass es der 29-Jährige vor allem auf den 31 Jahre alten Landsmann, der auch noch aus dem gleichen Ort kommen soll wie er, abgesehen hatte. „Er war auf ihrem Fokus“, sagte der Richter. Das gehe auch aus SMS und anderen Nachrichten hervor, die der Angreifer vor der Tat verschickt hatte.

Auch „verletztes Ehrgefühl“ habe den Mann wohl zu der Bluttat getrieben, hatte Oberstaatanwalt Bernd Bethge beschrieben. Der Mann war Ende 2016 per Visum nach Deutschland gekommen, hatte bei Döner-Betreibern in Neubrandenburg gearbeitet und dort die 38-jährige Deutsche kennengelernt, die in der Szene viele Bekannte hatte.

Im September 2017 begannen die Frau mit vier Kindern, die bei ihren Eltern lebte, und der 29-Jährige eine Beziehung. Er habe sie heiraten wollen, damit er in Deutschland bleiben kann, sagte der Angeklagte. Später will er sich „abgöttisch“ in sie verliebt haben. Das glaubte ihm vor Gericht kaum jemand. Einem Gutachter erzählte er, dass er es „zwei Jahre mit der Frau aushalten wollte.“

Doch soweit kam es nicht. Im Dezember 2017 gab es Streit, er wollte der Frau Facebook-Kontakte und Treffen mit anderen Freunden verbieten. Dabei schlug er der Neubrandenburgerin Bierflasche gegen den Kopf. Daraufhin endete die Beziehung. „Verständlich“, hieß es vor Gericht.

Trotzdem wurde der 29-Jährige immer eifersüchtiger, obwohl auch er zwischendurch mal eine andere Freundin hatte. Sogar die Onkel und Verwandten in der Türkei wurden per Telefon zum Schlichten eingeschaltet – das sei so üblich. Trotzdem stach er am 18. Mai erst den Bekannten von hinten nieder, der bewusstlos zusammenbrach. Dann lief er an seiner Ex-Freundin vorbei, stach ihr das Messer in die Schulter, wo es steckenblieb, und flüchtete. Hier war der Mann auch wegen versuchten Mordes angeklagt, das sah die Kammer aber „nicht mit der für eine Verurteilung nötigen Sicherheit“ anders. Sonst hätte das Strafmaß noch höher gelegen.

Die Opfer überlebten. Die Tat des Mannes entspringt „aus seinem kulturellen Denken“, erklärte es der Richter. Dabei habe er viel Glück gehabt, dass keines der Opfer gestorben sei. „Da können sie Gott danken.“

Fotos: Felix Gadewolz

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