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Bundesrat beschließt neue Düngeverordnung

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat eine Verschärfung düngerechtlicher Regelungen beschlossen. „Es war wichtig, dass wir das Gezerre um die Düngeverordnung zum Abschluss bringen konnten und nun endlich Planungssicherheit geschaffen haben. Ich weiß, dass wir dafür in weiten Teilen der Landwirtschaft keinen Beifall ernten werden, aber aus meiner Sicht war die Zustimmung des Bundesrates alternativlos“, erklärte MV- Landwirtschaftsminister Till Backhaus, dazu.

Mit der neugefassten Verordnung reagierte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof. Dieser hatte am 21.06.2018 festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland die EG-Nitratrichtlinie nur unzureichend umgesetzt habe und die Nitratwerte im Grundwasser zu hoch seien. Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommissionen führten schließlich zu einem Kompromiss, der zwar ein Vertragsverletzungsverfahren und damit verbundene Strafzahlungen in Höhe von mehr als 870.000 Euro je Tag abwendeten, allerdings für die Länder keinen eigenen politischen Gestaltungsspielraum mehr ließ.

„Die jetzige Verordnung ist die Quittung einer konservativen Blockadepolitik, insbesondere auf Bundesebene. Es wurde über Jahre versäumt, wirksame Instrumente zum Grundwasserschutz zu etablieren und besonders den Eintrag durch die Landwirtschaft deutlich zu reduzieren“, resümiert Backhaus.
An der Verordnung selbst kritisierte der Minister insbesondere die Verfahrensweise: „Es ist schon äußerst bedenklich, eine Verordnung mit solch schwerwiegenden Auswirkungen für die Landwirtschaft ohne Länderbeteiligung und ohne Kabinettsbeschluss zu erlassen und die Länder am Ende ohne jeden Änderungsspielraum zu zwingen, darüber zu entscheiden. Das ist nicht mein Verständnis von Demokratie“, so Backhaus.

Nun komme es darauf an, die detaillierte Umsetzung der Düngeverordnung in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu regeln. Darin müsse ein bundesweit einheitliches Messstellennetz definiert werden, Festlegungen zu den jeweiligen Messdaten und zur Ausweisung der betroffenen Gebiete getroffen sowie ein Verfahren zur Binnendifferenzierung innerhalb von roten Gebieten gefunden werden. Der Minister drängte bereits auf einem Sonder-Treffen der Agrar- und Umweltminister am 12. März darauf, dass der Bund ein Eckpunktepapier vorlegt, um gegenüber den Ländern klar zu signalisieren, auf deren Forderungen einzugehen.

„Es ist zweifellos wichtig, dass wir unsere düngerechtlichen Vorschriften dahingehend anpassen, dass die Nitrat- und Phosphatbelastungen der Gewässer deutlich reduziert werden. Wir brauchen wirksame Maßnahmen, um unsere Klima- und Umweltziele zu erreichen: sauberes Wasser, intakte Böden, Klimaschutz“, so der Minister. Hierfür müsse der Bund den Ländern über die GAK zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.

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