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Bundesverwaltungsgericht erlaubt Kükentöten vorerst weiter

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass bei rein wirtschaftlichen Interessen kein vernünftiger Grund vorliegt, der die Tötung von Millionen männlicher Küken rechtfertigt. Doch da bislang noch keine Alternativen praxisreif sind, dürfen die Brütereien vorerst weiter Eintagsküken vernichten. Für die Tötung und Entsorgung von rund 48 Millionen sogenannten Bruderküken, bestehe aktuell noch ein vernünftiger Grund: Die Aufzucht männlicher Küken sei unwirtschaftlich.
Schon vor Verkündung des Urteils stand VIER PFOTEN gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund und der Erna-Graff-Stiftung an der Seite der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Mit Hilfe einer symbolischen Kükenschredder-Maschine demonstrierten die Tierschützer gegen das brutale Massentöten. Die internationale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN fordert einen sofortigen Stopp der Massentötungen.

„Das Urteil bestätigt das Staatsziel Tierschutz: Keinem Tier darf unnötig Schaden zugefügt werden. Rein wirtschaftliche Interessen sind kein vernünftiger Grund. Trotzdem bleibt die Tötung von leidensfähigen Küken erlaubt, bis Alternativen zur Verfügung stehen. Wann das soweit sein wird, ist völlig unklar. Die zugesprochene Übergangszeit bremst zudem tierschutzgerechtere Alternativen wie das Zweinutzungshuhn aus“, sagt Rüdiger Jürgensen, Country Director bei VIER PFOTEN Deutschland. „Das Urteil setzt auf die Geschlechtsbestimmung im Ei und fördert damit weiter die Hochleistungszucht, die für die Legehennen mit großen gesundheitlichen Problemen verbunden ist. Dieses Urteil ändert nichts am bestehenden pervertierten System der Intensivtierhaltung. Männliche Küken bleiben weiterhin wertlos. Das massenhafte und grausame Töten in den Brütereien muss jetzt ein Ende haben.“

Zum Hintergrund:

Jährlich werden rund 48 Millionen männliche Eintagsküken, sogenannte Bruderküken, in Deutschland getötet. Der Grund: Da die Tiere von Hochleistung-Legelinien abstammen und nur langsam Fleisch ansetzen, wird ihre Aufzucht als unwirtschaftlich angesehen. Nordrhein-Westfalen erließ 2013 ein landesweites Verbot der Tötungen. Doch mehrere Brütereien klagten dagegen, da sie sich wirtschaftlich benachteiligt fühlten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster gab der Klage statt. Nun musste das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden, ob die Tötung von Millionen Küken mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Nach dem deutschen Tierschutzgesetz ist die Tötung von Wirbeltieren nur dann zulässig, wenn ein „vernünftiger Grund“ vorliegt. VIER PFOTEN sieht die Politik in der Pflicht zu handeln: es ist Zeit, die Weichen in Richtung einer tiergerechten Hühnerzucht zu stellen.
Weitere Informationen über nachhaltige Lösungen für Eintagsküken finden Sie hier: www.vier-pfoten.de/kampagnen-themen/themen/huehner-industrie/eintagskueken

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