
Das Landesamt für Finanzen (LAF) aus dem Geschäftsbereich des Finanzministeriums hat jetzt gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium im Zusammenwirken mit der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern ein einfacheres Verfahren konzipiert. Das Verfahren sieht vor, dass auf das Anfügen von Unterlagen und Nachweisen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen verzichtet werden kann. Dies ist möglich, wenn der Schuldner bestätigt, dass die sofortige Rückzahlung der Hilfen aufgrund mangelnder Liquidität erhebliche Härten verursachen würde oder die sofortige Einziehung der Mittel zu ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten führen würde. Das LAF wird unter diesen Voraussetzungen Stundungen von bis zu 24 Monaten gewähren.
Finanzminister Heiko Geue sagt hierzu: „Mir war wichtig, ein einfaches Verfahren zur Stundung von Coronahilfen-Rückforderungen zu finden, die zu unverhältnismäßigen Belastungen auf Seiten der Unternehmen führen. Ich danke der Vereinigung der Unternehmensverbände für ihr hartnäckiges Drängen auf eine unbürokratische Lösung.“
Die Stundungsunterlagen können beim LAF per E-Mail, über das Kontaktformular des LAF oder telefonisch angefordert werden.







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