Datenschutzbeauftragter: Malchows Webkamera unzulässig

22. Mai 2016

Die Webcam der Stadtverwaltung Malchow, die seit einigen Wochen Bilder von der Drehbrücke und Umgebung ins Netz überträgt, kann und vor allem darf so nicht bleiben. Sie ist unzulässig und verstößt gleich in mehreren Punkten gegen geltendes Recht.
Das hat der Datenschutzbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Thomas Ahrens, nach gründlicher Prüfung festgestellt und dem Malchower Bürgermeister René Putzar in einem Schreiben mitgeteilt. Der hat jetzt noch ein paar Tage Zeit, darauf zu reagieren.
„Wir sind Müritzer“ hatte bereits Mitte April über die Bedenken zahlreicher Inselstädter und Gäste berichtet.

Schon kurz, nachdem die Kamera in Betrieb ging, gab’s die ersten Beschwerden. Denn auf den Bildern, die alle 60 Sekunden aktualisiert werden und dazu auch noch gespeichert und später 24 Stunden lang für jedermann über die Homepage der Stadtverwaltung abgerufen werden können, sind sowohl Menschen als auch Autokennzeichen zu erkennen.

P1Der Landesdatenschutzbeauftragte hat die umstrittene Kamera aus mehreren Gesichtspunkten betrachtet und kommt zu dem Schluss: So, wie sie dort jetzt betrieben wird, darf sie nicht bleiben.

Zum einen, weil Menschen und Nummernschilder eindeutig zu erkennen sind, was unter anderem einen Eingriff in das Recht der informellen Selbstbestimmung bedeutet, zum anderen, weil Bildmaterial gespeichert wird, und das sei lediglich zur Abwendung einer konkreten Gefahr oder zu Zwecken der Beweissicherung möglich.

Darüber hinaus dürften Bilder laut Urhebergesetz nur dann im Internet verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden, wenn die Abgebildeten ihre Einwilligung erteilt haben.
Ohne Einwilligung geht das nur, wenn es sich um Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte handele, die Personen nur Beiwerk einer Landschaft sind oder es um Bilder von Versammlungen etc. geht.

„Aufgrund der deutlichen Erkennbarkeit der Personen auf den von der Webcam hergestellten Fotos kann man im vorliegenden Fall nicht mehr von einem Beiwerk neben einer Landschaft … sprechen, so dass eine Veröffentlichung von Fotos im Internet im vorliegenden Fall nicht zulässig wäre“, schreibt der Landesdatenschutzbeaufragte Thomas Ahrens an das Malchower Stadtoberhaupt (Foto rechts).

Und weiter: „Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass die vorgenannten Bestimmungen sowohl der Datenerhebung als auch der weiteren Veröffentlichung im Internet entgegen stehen“.

Deshalb empfiehlt der oberste Datenschützer Mecklenburg-Vorpommerns, die Kamera so anzubringen, dass weder Menschen noch Kennzeichen zu identifizieren sind.

Foto unten: Ein aktuelles Bild von der Malchower Webcam

DrehKamera

 


2 Antworten zu “Datenschutzbeauftragter: Malchows Webkamera unzulässig”

  1. T. sagt:

    Hat die deutsche Menschheit wirklich keine anderen Probleme als diese ???
    Ist mir sowas von egal, ob ich auf einem der Bilder zu sehen bin oder nicht.
    Was sollten andere damit schon anfangen können ??
    Ich habe weder Namen, Adresse noch sonstiges auf der Stirn tätowiert
    und trage diese Daten auch nicht auf dem Rücken eines T-Shirt’s herum.

    Das man beim Geldabheben in der Bank mit Geldkarte und eingeben der Pin gefilmt wird
    interessiert doch auch niemanden.

    Muß ich mir jetzt beim Autofahren die Augen verbinden,
    damit ich entgegenkommende KFZ-Kennzeichen nicht mehr erkennen kann ?
    Wenn ich mir ein KFZ-Kennzeichen auf einem Stück Papier notiere kann ich damit
    genauso wenig anfangen wie als wenn ich es auf einem Foto sehe.
    Aber ja, die Urlauber, die mit der Kamera durch die Stadt hetzen und fleißig die ganze Straße
    und mein schön saniertes Haus knipsen, vor dem mein Auto steht, sind das nun alles Straftäter ???

    Ein Armutszeugnis nach dem anderen, ach du armes Vaterland ……….

  2. Norbert Bluhm sagt:

    Zur Sache an sich: Mit privater/öffentlicher/geheimer „Videoüberwachung“ kann man ja stehen, wie man will. Interessant ist, dass vor Jahren auch die teuer installierte Videoüberwachung im Warener „Fußgängerunterführungstunnel“ gecancelt wurde und die Malchower Stadtverwaltung nix daraus gelernt hat.

    Merke: „Das Geld ist nicht weg, es gehört nur einem Anderen“. – Das Kluge daran ist: Keiner der EntscheiderInnen ist für irgendetwas (materiell) verantwortlich; das wurde m.W. 1944 abgeschafft und „aus guten Gründen“ in DE nie wieder eingeführt.
    ;-)