
Eine bedarfsgerechte und qualitätsorientierte Vorhaltefinanzierung wäre nach Ansicht von Drese insbesondere für elementare bevölkerungsbezogene Krankenhausleistungen wie Geburtshilfe, Pädiatrie, Not- und Unfallversorgung eine wichtige Verbesserung. „Ein Krankenhaus mit einer Kinderstation muss eine gewisse finanzielle Erstattung erhalten, ohne dass nachzuweisen ist, ob diese Betten rund um die Uhr belegt sind. Dafür muss eine personelle Vorhaltung aber auch finanziell abgerechnet werden können“, so die Ministerin.
Drese machte zudem deutlich, dass die Reform zwingend den teils erheblichen Strukturunterschieden zwischen den Ländern gerecht werden muss. „Auch in besonders dünn besiedelten Regionen muss im Sinne des verfassungsrechtlich garantierten Grundsatzes der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse die Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität gewährleistet sein. Dafür müssen auch Kriterien der Erreichbarkeit ausdrücklich berücksichtigt werden“, verdeutlichte Drese. So dürfe die Ausgestaltung der Vorhaltekosten nicht zu Umverteilungen zulasten kleiner Häuser in ländlichen Regionen führen.
Die Ministerin kündigte an, dass Mecklenburg-Vorpommern sich weiterhin aktiv am Gesetzgebungsprozess beteiligen werde. „So muss eine Krankenhausreform ausdrücklich auch den ambulanten und sektorübergreifenden Bereich zur bedarfsgerechten Optimierung des Gesundheitswesens in den Blick nehmen. Für uns ist klar, innovative Versorgungsimpulse müssen von dünn besiedelten Flächenländern ausgehen, wenn die Entwicklung nicht an den Realitäten und Bedarfen ländlicher Regionen vorbei gehen soll“, verdeutlichte Drese.







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