Drogenhändler von der Müritz: Revison gegen Haft-Urteile

3. Januar 2019

Was ist ein Deal vor Gericht noch wert? Diese Frage stellt sich nach der neuesten Entwicklung im aufsehenerregenden Drogenprozess, der kurz vor Weihnachten am Landgericht Neubrandenburg zu Ende gegangen war. Denn trotz der vorherigen Absprache und trotz der Geständnisse – die Anwälte des 39-Jährigen aus Möllenhagen und seines 28 Jahre alten Bekannten aus Waren haben fristgerecht Revision gegen das Haftstrafen-Urteil eingelegt, wie „Wir sind Müritzer“ am Landgericht Neubrandenburg jetzt erfuhr. Und auch die Staatsanwaltschaft war nicht zufrieden. Sie will mit ihrer Revision eine schärfere Verurteilung vor allem wegen „bandenmäßigen Drogenhandels“ erreichen.

Die Strafkammer unter Richterin Nicola Schmidt-Nissen hatte die beiden Männer – der Prozess gegen einen weiteren Warener war abgetrennt worden – des illegalen Handels mit einer „nicht geringen Menge Betäubungsmitteln“ für schuldig befunden. Der Ältere – sollte vier Jahre, der 28-Jährige für drei Jahre hinter Gitter. Beide hatten hinter verschlossenen Türen gestanden, dass sie zwischen Mitte 2017 und Juni 2018 mit etlichen Komplizen immer wieder Marihuana, Amphetamine, Kokain, jede Menge Ecstasy-Tabletten besorgt und zum Teil damit gehandelt hatten.

Nach einer Razzia mit rund 160 Beamten, die im Juni 2018 viele Anwesen in Waren und etlichen Dörfern wie Lansen sowie in Gransee, Rheinsberg, Lübz und Hamburg durchsucht hatten, gab es auch jede Menge Erklärungsbedarf. Dabei soll der 39-Jährige der „Chef“, der Jüngere sein „Handlanger“ gewesen sein. Insgesamt sollen zwölf Frauen und Männer zu der Bande gehören. Jeder hatte seine Aufgaben, vom Ankauf bis zum Absatz, schätzte Staatsanwältin Daniela Röder-Rößner ein. Die beiden Verurteilten und ihr Komplize aus Waren kamen in U-Haft.

Die Polizei hatte die Männer über Monate beschattet und ihre Telefon- und Internetkontakte überwacht. So kam heraus, dass rund 26 Kilogramm Drogen „bewegt wurden.“

Das Verfahren gegen den 30-Jährigen, der als eine Art Vollstrecker des „Chefs“ galt, wenn Leute bei der Stange gehalten werden sollten, wurde abgetrennt. Er und die anderen Komplizen sollen sich extra verantworten müssen. Mit einer Entscheidung über die Revision wird aber nicht in Kürze gerechnet. Zunächst wird das Urteil vom Landgericht schriftlich begründet, dann können alle Seiten dazu Stellung nehmen. Mitunter wird dann auch noch eine Revision zurückgezogen. Sollte der Bundesgerichtshof entscheiden müssen, kann das durchaus bis zu einem Jahr dauern.

Die Haftbefehle gelten erstmal weiter.


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