Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat das Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern und das entsprechende Ausreisegebot gestern für unrechtmäßig erklärt. Es sei willkürlich, da es vollständig geimpfte und nicht geimpfte Menschen gleich behandele. Das Gericht hob die Regelung aber nicht auf und verwies auf die weitreichenden Folgen, die ein solcher Schritt für den Pandemieschutz hätte. Das Land ist laut Gericht jetzt verpflichtet, die entsprechenden Regelungen zu überarbeiten.
Der Antragssteller hat laut Gericht seinen Hauptwohnsitz außerhalb von und seinen Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Er habe geltend gemacht, die angegriffene Regelung sei nicht erforderlich und greife unverhältnismäßig in Eigentumsrechte und das Recht auf Freizügigkeit ein. Das gelte seiner Auffassung nach insbesondere für vollständig geimpfte Menschen, die nach Aussage des Robert Koch-Instituts nicht mehr wesentlich für die Verbreitung des Coronavirus seien. Nach Aussage eines Gerichtssprechers ist der Antragssteller bereits geimpft.
Das Gericht folgte der Argumentation insoweit, dass vollständig Geimpfte bei der Epidemiologie keine wesentliche Rolle mehr spielten. Dass sie dennoch wie ungeimpfte Menschen behandelt würden, verstoße gegen das im Grundrecht verankerte Gleichheitsprinzip. Zwischen geimpften und ungeimpften Menschen bestehe ein „sachliches Differenzierungskriterium“, das gemäß dem Gesetz ungleiche Behandlung ermögliche, sagte der Sprecher gegenüber der dpa. Ob auch für andere Gruppen wie Genesene ein Verstoß vorliegt, muss laut Mitteilung das Land bei der Anpassung der Verordnung prüfen.
Seine Entscheidung, den Rechtsschutzantrag trotzdem abzulehnen, begründete das Gericht unter anderem damit, dass andernfalls Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet nach Mecklenburg-Vorpommern reisen dürften, was die Gefahr „für die Gesundheit, Leib und Leben einer unüberschaubaren Vielzahl von Menschen“ erhöhen würde. Wie der Sprecher erklärte, dürften im Falle einer Aufhebung der angegriffenen Regelung auch ungeimpfte Menschen in das Bundesland einreisen.









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