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Einspruch zurückgezogen: Beschuldigter zahlt Corona-Bußgeld

Nun ist es amtlich: ,Auch der dritte Beschuldigte, der sich wegen Corona-Kontaktverstößen vor dem Amtsgericht Neubrandenburg rechtfertigen musste (WsM berichtete), wird seine Strafe bezahlen. Der 23-Jährige, der sich vor wenigen Tagen beim Prozess noch geweigert hatte, seine Teilnahme an einem illegalen Treffen an einer Tankstelle in Neubrandenburg zuzugeben, hat seinen Einspruch gegen das Bußgeld mach Auskunft des Gerichtes nun doch zurückgezogen.

Das Treffen hatte sich im April im Norden Neubrandenburgs zugetragen, unweit eines Schnellimbisses und einer Tankstelle. Die etwa acht bis elf Teilnehmer hatten sogar einen Grill aufgestellt. Es war auch der Kontrollweg des Ordnungsamtsleiters der Stadt. Als der sah, was sich dort trotz Verbots zutrug, rief er die Polizei.

Die Beamten waren damals schnell da und nahmen die Personalien auf. Da nutzte es auch nichts, dass die Leute schnell noch weiter in Abstand voneinander gingen, sie waren von den Beamten vorher schon beobachtet worden. Der Betroffene hatte vor Gericht noch bestritten, dass er daran teilgenommen hatte. Er sei nur durch Zufall dort zum Tanken gewesen.

Das glaubte ihm Richterin Birgit Hensellek aber nicht. Ein Grund dafür: Acht der neun Frauen und Männer – auch seine damalige Freundin, hatten die Bußgelder von 150 Euro lieber gleich bezahlt. Mitte Februar sollten nun weitere Zeugen gehört werden, hatte die Richterin festgelegt. Das war dem Mann wohl zu viel, denn es hätte dann noch deutlich teurer werden können. Nun hat er sicherheitshalber den Einspruch  doch noch zurückgezogen. Der Mann muss nun etwas mehr als 200 Euro zahlen: Das Bußgeld plus Bearbeitungs- und Gerichtsgebühren.

Ähnlich war es zuvor schon zwei weiteren Beschuldigten gegangen: Beide hatten auch im April an Feiern und Grillfesten in Neubrandenburg teilgenommen, als es nicht erlaubt war. Da auch ihnen nun noch höhere Bußgelder drohten, hatten auch sie ihre anfangs eingelegten Einsprüche lieber doch wieder zurückgezogen. Kein Einzelfall, hieß es vom Ordnungsamt.

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