Einstiger Geschäftsführer kommt mit Geldstrafe davon
Das war knapp: Das Amtsgericht Waren hat einen ehemaligen Geschäftsführer und Unternehmensberater heute der Untreue schuldig gesprochen, weil er Eigentümer von Ferienappartements in Klink um rund 20 000 Euro betrogen hat. Dabei hatte die Staatsanwaltschaft sogar eine sechsmonatige Freiheitsstrafe für den 50-Jährigen gefordert.
Richter Roland Träger hielt dem aus Schleswig-Holstein stammenden Mann aber sein umfassendes Geständnis zu Gute und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro – insgesamt also 1800 Euro. Das entspricht dem Satz für Hartz IV-Empfänger, sagte Träger. Der Verurteilte hat derzeit kein eigenes Einkommen, wie er sagte, und er befinde sich in Privatinsolvenz.
Er hatte zugegeben, die Mieteinnahmen des gesamten Monats Juli im Jahr 2014 für die Anlage in Schlossnähe für sich abgezweigt zu haben. „Ich musste laufende Kosten ausgleichen“, erklärte er vor Gericht. Vorher hatte er die Anlage mit drei Häusern und 18 Wohneinheiten längere Zeit problemlos geführt.
Einem Arzt aus Hamburg, der 2014 eine der Eigentumswohnungen gekauft hatte, war aufgefallen, das im Juli 2014 kein Geld aus Vermietungen aus Klink einging. Er habe versucht, mit dem 50-Jährigen zu reden, was aber misslang. Insgesamt acht Eigentümer seien betroffen. „Dann habe ich Strafanzeige erstattet“, sagte der Arzt als Zeuge.
Der Verurteilte führte zwar an, dass er auch schon Ackerland im Wert von 860 000 Euro verkauft habe, um seine vermutlich deutlich höheren Schulden zu tilgen. „Das hilft aber nicht dagegen, dass Sie fremdes Geld einbehalten haben“, sagte der Richter.
Erschwerend für den Unternehmensberater kam hinzu, dass er sich schon sieben Mal vor Gerichten verantworten musste, auch wegen Betruges. Jetzt soll ihm ein Insolvenzplan bei der Schuldenbegleichung helfen.
Ob die Eigentümer der Klinker Ferienappartements ihr Geld wirklich wiedersehen, hält auch der Richter für fraglich. Eins aber sei klar: „Wenn Sie die Geldstrafe nicht zahlen, drohen 120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.“