Entlastung auch für Nutzer von Heizöl, Pellets oder Flüssiggas

15. Dezember 2022

Haushalte, die mit so genannten „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ heizen, sollen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden. Dies sieht ein Eckpunktepapier der Bundesregierung vor.

Dazu sagt Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer: „Mecklenburg-Vorpommern hat sich beim Bund für eine weitere Unterstützung aufgrund der Energiekrise stark gemacht. Es freut mich, dass es erhebliche Entlastungen auch für die Verbraucher geben wird, die Heizöl, Pellets oder Flüssiggas nutzen. Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland. Gerade auch im ländlichen Raum sind diese Energieträger verbreitet. Umso wichtiger ist es, dass Unterstützung gegeben wird.“

Verbraucher müssen demnach eine Rechnung aus dem Jahr 2022 vorlegen. Maximal 2.000 Euro kann pro privatem Haushalt ausgezahlt werden. Der Bund stellt dafür 1,8 Milliarden Euro aus dem so genannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Die Umsetzung des Programms soll über die Bundesländer erfolgen.


15 Antworten zu “Entlastung auch für Nutzer von Heizöl, Pellets oder Flüssiggas”

  1. Martina sagt:

    Ich habe 2020 4000l getankt. 2021 habe ich nicht tanken müssen. 2022 Juli war mein Tank leer. Somit habe ich keine Rechnung von 2021??? Ich habe in diesem Jahr über 1,55 E pro Liter gezahlt. 2021 nur 0,48 E. Gehen wir jetzt leer aus?

  2. H. sagt:

    Im Artikel ist nur von einer Rechnung aus dem Jahr 2022 die Rede. Die haben Sie doch?

  3. Sabine sagt:

    Wir haben Mitte Dezember 2022 Heizöl bekommen. Gehen wir jetzt leer aus, weil die Entlastung nur bis 1.12.22 reicht???

  4. Andreas sagt:

    Warum bloß bis zum 01.12.2022 das Jahr geht bis 31.12. diese Regierung merkt doch nichts mehr

  5. Rüdiger sagt:

    Wo kann ich das beantragen?

  6. Friedhelm Dahme Noack sagt:

    F
    Ich habe 2021 getankt für 0,75 cent/Liter,
    2022 brauchte ich nicht tanken,
    gehe leer aus?

  7. John Doe sagt:

    Wo soll denn das beantragt werden können ? Schön, das alle davon reden, aber nichts weiter bekannt ist…

  8. Christian Matthias sagt:

    wo kann man einen Antrag stellen

  9. Heinrich Hau sagt:

    Nach meiner Kenntnis, muss ich eine Rechnung von 2021 und eine von 2022 vorlegen, ist der Preis mindestens doppelt so hoch, bekomme ich ein Zuschuß. Das heißt, habe ich 2021 billig gekauft, bekomme ich einen Zuschuß, habe ich 2021 teuer gekauft bekomme 2022 keinen Zuschuß. Wer sich das ausgedacht hat,ist in der 🍐 nicht ganz sauber. LG Grüße an die verarschten.

  10. Carla.Faupel@freenet.de sagt:

    Wo muss ich meine Pellet-Rechnung hinschicken?

  11. Petzibaer sagt:

    @carlafaupel:Rechnung an Herrn Habeck und Gefolge schicken. Die regeln das für Sie.

  12. Rudi Sterzer sagt:

    Ich heize schon lange mit Heizöl und habe auch nicht vor zu wechseln. Die aktuelle Situation belastet uns aber alle finanziell. Es ist daher gut zu hören, dass Haushalte, die mit Heizöl heizen, rückwirkend entlastet werden.

  13. RICHIE sagt:

    Hier Baden-Württemberg.
    Hallo Leute, habe jetzt sämtliche Kommentare gelesen. Bin nicht viel schlauer geworden. Meine Frage wäre:
    Bei welcher „landratsamtlichen Stelle“ muss ich meine Rechnungen von 2021+2022 einreichen, um von der Ausgleichszahlung berücksichtigt zu werden.
    Bitte um eine klare (auch für durchschnittlich intelligente Bürger) Antwort.
    Gruß RICHIE

  14. Marie Busch sagt:

    Meine Schwester ist derzeit auf der Suche nach einem neuen Heizöllieferanten. Dabei ist es interessant zu erfahren, dass auch Heizölnutzer entlastet werden sollen.

  15. Noah sagt:

    Warum habe ich diesen Artikel nicht früher gefunden? Ich suchte nach mehr Informationen über die Entlastung für Nutzer von Pellets. Zum Glück bin ich hier gelandet. Ich nutze Pellets um zu Heizen.