Ex-AWO-Manager Olijnyk muss zahlen – Urteil ist „vollstreckbar“

5. Juli 2019

Das erste Kapitel in Sachen Rechtsstreit bei der Müritz-AWO scheint beendet. Wie „Wir sind Müritzer“ vom Wohlfahrtsverband und aus Justizkreisen erfuhr, hat der entlassene Geschäftsführer Peter Olijnyk das letzte Urteil inzwischen akzeptiert. Das Oberlandesgericht Rostock hatte festgelegt, dass er fast 400 000 Euro zurückzahlen muss und eine Revision nicht mehr zugelassen. Dagegen hätte der 70-Jährige noch beim Bundesgerichtshof „Nichtzulassungsbeschwerde“ einlegen können – was aber innerhalb der möglichen Frist nicht passierte. Inzwischen gibt es ein „vollstreckbares Urteil“. Das bedeutet einfach gesagt: Der Entlassene muss Geld zurückzahlen – und nicht wenig.

Laut Oberlandesgericht waren die Änderungsverträge, mit denen Olijnyk seinen Vertrag von 2002 – damals noch 82 000 Euro Jahresgehalt – mehrfach erhöht hatte, „nicht wirksam zustande gekommen.“ Er hatte jeweils 2004, 2005 und 2012 das Gehalt nach oben geändert. Olijnyk hatte zuletzt 150 000 Euro im Jahr bezogen. Mit der letzten Änderung bekam er – oder sollte bekommen – dazu 35 000 Euro Tantiemen im Jahr und eine lebenslange Betriebsrente von 2000 Euro. Dazu war eine Abfindung vereinbart.

Diese Verträge waren aber nur von Olijnyk selbst und vom damaligen Kreischef Götz-Peter Lohmann unterschrieben worden. Das reichte nicht, erklärten Richter in Neubrandenburg und in Rostock. Es hätte eine „unabhängige Unterschrift“ mehr sein müssen. Lohmann schwieg unerwartet vor dem Gericht in Rostock, eventuell aus gutem Grund. Schließlich hatte er auch einen Vertrag, den wiederum der Ex-Geschäftsführer unterzeichnet hatte. Auch in diesem Fall herrschte bei Vorstand Ratlosigkeit, als das bekannt wurde.

Gegen Olijnyk und Lohmann wird auch noch wegen Verdachts der Untreue von der Schweriner Staatsanwaltschaft ermittelt. In dem Zusammenhang wurden bei „Vermögenssicherungen“ schon Autos und andere Wertsachen sicherheitshalber beschlagnahmt (WsM berichtete) .

In Rostock ergab die Zeugenvernehmung der anderen Mitglieder des geschäftsführenden AWO-Kreisvorstandes, dass alle erst 2016 von den „Erhöhungen“ erfahren hatten. Danach war Olijnyk fristlos entlassen worden, wollte sein – nach seiner Ansicht „entgangenes Gehalt von mehreren hunderttausend Euro“ – dann wieder einklagen. Das wurde nun nichts.

Allerdings muss die AWO auch Geld an ihren Ex-Geschäftsführer zahlen: Die Richter legten fest, dass die fristlose Kündigung des Mannes in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werde und ihm nun nachträglich 50 000 Euro Abfindung sowie weitere etwa 55 000 Euro an nicht gezahltem Gehalt zustehen, da seine Kündigungsfrist bis Ende 2017 gelaufen wäre.

Olijnyks Anwalt Peter-Michael Diestel hat sein Mandat zwischenzeitlich niedergelegt.


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